InhaltAufsatz Prof. Dr. Knoppaus "RHEINISCHE KUNSTSTÄTTEN" Heft 429 1. Auflage
Das Oberlandesgericht Düsseldorf
Luftaufnahme der Gebäude Oberlandesgericht und Bezirksregierung
1. VorgeschichteDüsseldorf als Sitz eines Oberlandesgerichts ist der persönliche Erfolg eines einzigen Mannes: des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Wilhelm Marx (1899-1910). Mit Konsequenz verfolgte er den einmal beschrittenen Weg, an dessen Ziel die durch die Teilung der Oberlandesgerichte Köln und Hamm bewirkte Neugründung in Düsseldorf stand: ein Prestigeobjekt des Gestalters von Groß-Düsseldorf vor dem Ersten Weltkrieg. Um die Angelegenheit von vornherein in die rechten Bahnen zu lenken und sie mit dem nötigen Druck zu versehen, offerierte Marx Berlin ein Junktim, insofern, als die Stadt Düsseldorf die erheblichen finanziellen Opfer - insgesamt 1.815.000 Mark - nur aufbrächte, wenn beide Pläne, der Neubau des Regierungsgebäudes wie auch die Gründung des Oberlandesgerichts, verwirklicht würden, Noch im Dezember 1903 schlossen der Landgerichtspräsident Ratjen als Vertreter des preußischen Staatsfiskus und Oberbürgermeister Marx für die Stadt Düsseldorf unter dem Vorbehalt des Gesetzesbeschlusses zur Errichtung eines Oberlandesgerichts in Düsseldorf einen Vertrag, wonach die Stadt für dieses ein 50a großes Grundstück am Rhein, in der Nähe des Kunstpalastes, und zwar nördlich des für das neue Regierungsgebäude vorgesehenen Bauplatzes, unentgeltlich zur Verfügung stellte; der Mehrbedarf sollte mit 100 Mark pro Quadratmeter gedeckt werden. Dazu war der städtische Baukostenzuschuss inzwischen auf 800 000 Mark gestiegen. Am 16. September 1906 fand dann die feierliche Eröffnung des Königlichen Oberlandesgerichts Düsseldorf im Rittersaal der städtischen Tonhalle statt. In dem 1884/85 für die Bergisch-Märkische Bank am Königsplatz Nr. 15/16 (heute Martin-Luther-Platz) errichteten, inzwischen in städtischem Besitz befindlichen Gebäude fand man mehr schlecht als recht eine vorläufige Bleibe. Aber bereits nach dreieinhalb Jahren konnte der Umzug in den stattlichen Neubau am Rhein erfolgen. 2. LageAls Bauplatz für das neu zu errichtende Oberlandesgerichtsgebäude wurde das Gelände auf der sogenannten Golzheimer Aue endgültig festgelegt. Zu der von der Stadt unentgeltlich überlassenen Fläche wurde eine weitere von 12,75 a hinzuerworben, so dass sich eine Gesamtgröße von 6 275 m2 ergab. Für das Wohngebäude des Präsidenten wählte die Justizverwaltung ein Grundstück von 2 000 m2 nördlich in gleicher Fluchtlinie mit dem Geschäftsgebäude, von diesem durch die Klever Straße getrennt. Die Gebäude waren in eine landschaftlich reizvoll gestaltete Umgebung mit dem Kaiser-Wilhelm-Park längs des Rheinufers und dem alten Friedhof an der Emmericher Straße eingebettet. 3. Planung und AusführungGrundriss- und Aufrissgestaltung erfolgte in Abstimmung mit dem Regierungsgebäude. Beide Bauten, die miteinander fluchten, sind auf weite Sicht hin angelegt. Der Entwurf für das Geschäftsgebäude des Oberlandesgerichts wie auch für das Dienstwohngebäude wurde in der Hochbauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten unter Oberleitung des Wirklichen Geheimen Baurats Paul Thoemer erstellt. Er hat im Verlauf der Bauausführung vor allem in bezug auf die Außenarchitektur einschneidende Veränderungen erfahren, und zwar durch den Landesbauinspektor Heinrich Quast, der als Nachfolger des Landesbauinspektors Ahns seit April 1907 mit der Bauleitung betraut war. Der Name Paul Thoemer (* 20. Juni 1851 in Köslin, + 3. Juni 1918 in Berlin) ist mit einer Vielzahl preußischer Justizbauten verbunden. Die 1879 in Kraft getretene Gerichtsverfassung für das Deutsche Reich hatte für Preußen eine derartige Fülle neuer Gerichtsgebäude zur Folge, dass im Ministerium der öffentlichen Arbeiten zwei Abteilungen eingerichtet werden mussten, von denen Thoemer die für Groß-Berlin und den Westen der Monarchie erhielt. Das Ergebnis waren der Bau von 300 kleinen und mittelgroßen und 51 großen Gerichtsgebäuden. 4. Grundriss und Außenbau
Die Längsseiten des Außenbaus umfassen siebzehn, die der Schmalseiten sieben Achsen. Über einem schmalen, dunkelgrauen Basaltlavastreifen sind Unter- und Erdgeschoss als rustizierte Sockelzone behandelt. Das Material ist Altleininger und Dürkheimer Sandstein (Haardtgebirge) Über einem ringsum laufenden bandartigen Gurtgesims erheben sich das erste, zweite und dritte Obergeschoss aus glattem Werkstein (Altleininger Sandstein); sie werden allseitig von Kolossalpilastern zusammengefasst, die am Mittelrisalit der Vorderfront der jonischen, an den übrigen Seiten der toskanischen Ordnung angeglichen sind. Zusätzlich liegen die Fenster des ersten und zweiten Obergeschosses in einer gemeinsamen Umrahmung, was sie als Einheit erscheinen lässt. Dadurch wird eine straffe, senkrechte Gliederung im Ausgleich zur breiten Lagerung des Gebäudes erwirkt. Ausnahmen bilden die in flachen Risaliten vortretenden beiden äußeren Achsen der Rheinfront. Im ersten Obergeschoss erscheint hier jeweils eine Loggia, eingefasst von Säulen toskanischer Ordnung im Gebälk. Im Geschoss darüber ein Fenster mit besonders reicher Bekrönung. Hier wird am Außenbau bereits der Rang der dahinter liegenden Räumlichkeiten und damit die Zweigleisigkeit in der Führungsspitze sichtbar gemacht: es sind die Dienstzimmer der beiden Vorstandsbeamten, des Oberlandesgerichtspräsidenten und des Oberstaatsanwaltes. Der Mittelbau zeigt im Verhältnis zu den in einfacheren Formen gehaltenen übrigen Bauteilen eine maßvolle Steigerung der Architektur- und Schmuckformen, beginnend mit dem stark hervortretenden Portal, dann die mit Blendbalustraden und reichen Bekrönungen verzierten hohen Fenster des Plenarsitzungssaales, die üppig skulptierten Pilasterkapitelle und endend in dem geschwungenen Rundgiebel mit reichem plastischem Schmuck. Der ganze Mittelteil ist zusätzlich hervorgehoben durch ein quergelagertes, höher-geführtes Mansarddach. Die dreiachsigen Risalite der Schmalseiten enden dagegen in der Dachzone in einem Attikageschoss, dessen Wandfläche den Schwung des Mansarddaches mit vollzieht. Die Rückfront, die bei einer späteren Erweiterung Hoffront werden sollte, entspricht nur in den hauptsächlichen Gliederungselementen - diese aus Sandstein ausgeführt - denen der Vorderfront; ansonsten wurden die Flachen sowie die Rustika des Erdgeschosses verputzt, der Sandstein entsprechend getönt und leicht gekrönt.
Man bediente sich althergebrachter Hoheitsformen wie Kolossalpilaster, Säulen und Staatswappen. Die Portalrahmung aus Säulen, Pilastern und Gebalk mit Voluten und Vasenaufsätzen hebt sich hoheitsgebietend von der Gesamtfassade ab: Der Eintretende begibt sich in den Bann der Justiz Als Zeichen der Abschreckung und Symbol der Vergeltung erscheint in der Fensterrahmung über dem Portal, dieses in den Formen aufnehmend, das schlangenumwobene Haupt der Medusa. Über die allgemeine Sinndeutung hinaus dürfte es sich hier um eine Anspielung auf die beiden Strafrechtstheorien der Generalprävention, vertreten durch Paul Johann Anselm von Feuerbach (+ 1833), und der Spezialprävention, propagiert von Franz von Liszt (+ 1919), handeln, die eine als Abschreckung der Allgemeinheit durch hohe Strafandrohung sowie exemplarische Strafvollstreckung, die andere als Verbrechensverhütung durch Einwirkung auf den Sträfling. Über dem Haupt der Medusa ist eine von Festons umkränzte leere Kartusche angeordnet, bekrönt von einer Waage, dem Attribut der Justitia. Damit korrespondieren vier Eulen als Attribut der Athene, der Göttin der Weisheit, Den krönenden Abschluss bildet das ca. 5m hohe Giebelrelief: über einer Girlande eine ornamentale Kartusche mit dem preußischen Staatswappen und umgelegter Kette des Schwarzen Adler-Ordens, flankiert von zwei weiblichen Figuren (heute nicht mehr vorhanden) mit Schwert und Buch, darstellend das Strafrecht, und mit Liktorenbündel (Fasces) und Buch, darstellend das Zivilrecht. Mit der Modellierung sämtlicher Fassadenornamente einschließlich der Figuren des Hauptgiebels wurde der Düsseldorfer Bildhauer August Bauer (* 14. November 1868) beauftragt. Gegenüber dem in Berlin gefertigten "Ministerialentwurf" war die Ausführung, nicht zuletzt aus Kostengründen, denn doch sehr viel schlichter und sparsamer ausgefallen, was insbesondere die Bauplastik und die Dachaufbauten betraf. Oberlandesgericht, Giebelrelief mit preußischem Staatswappen, umgelegter Kette des Schwarzen-Adler-Ordens und Personifikationen des Straf- und Zivilrechts. Bildhauer August Bauer
5. InnenausstattungIn den Fluren war der untere Teil der Wandflächen bis zu einer Höhe von etwa 1.90m durch Bemalung in Kaseinfarbe in Felder aufgeteilt; in der Halle und den Erweiterungen der Flure war dieser paneelartige Sockel durch größere Höhe und reichere farbige Behandlung hervorgehoben. Das Holzwerk der aus gesperrtem Kiefernholz gefertigten Türen der Büroräume war je nach den Geschossen in verschiedenen Tönen - Graugrün, Braun, Rot und Grau - lasiert; die Türen der Säle zeichnen sich durch reichere Umrahmung und Verdachung aus. Die normalen Geschäftsräume waren in der Ausstattung einfach gehalten, lediglich die Decken in den Zimmern der höheren Beamten und in einigen anderen Räumen hatten gezogene Stuckprofilierungen erhalten, andere waren in lebhafteren Tönen bemalt. Das Holzwerk der Türen war auf der Zimmerseite einheitlich dunkelbraun gebeizt, lasiert und lackiert. Die Ausbildung der sechs Senatssäle war im Prinzip gleich: Holzpaneele mit Well- und ornamentalen Leisten verziert, die größeren Flügeltüren mit reicherer Bekleidung und verkröpfter Verdachung. Die Holzarten waren verschieden gebeiztes Eichenholz, bei einem hellrötliches Redwood, bei einem anderen Rüsterholz. Die Decken wurden in den Feldern zwischen den Unterzügen durch Stuckprofilierungen und angetragene Ornamente belebt. Bei einem Teil der Säle wurden die Wände reich bemalt, die Decken dagegen einfach in wenigen Tönen abgesetzt; bei den übrigen erhielten die Decken reiche Bemalung, während die Wände mit einfachen Schablonenmustern bemalt wurden. Die Möbelausstattung war abgestimmt auf die Paneele. Sämtliche Möbel waren von dem bauleitenden Architekten Landbauinspektor Quast eigens für das Gebäude des Oberlandesgerichts entworfen worden. 6. Treppenhaus
Das Prinzip der Anlage erscheint eng verwandt mit der Treppe des ehemaligen Militär-Waisenhauses in Potsdam, das Karl von Gontard 1771-1777 errichtete. Die Düsseldorfer Treppenhalle lässt sich als virtuose Weiterentwicklung dieses Vorbildes verstehen. Grundidee ist eine Komposition aus drei ineinandergreifenden Ellipsen, die sich im Grundriss abzeichnen. Die beiden Außenellipsen bilden zu den Innenhöfen hin die äußere Raumschale, die durch eine Vielzahl von langschmalen Fenstern in Bleiverglasung durchbrochen ist und ein reiches warmes Licht einfließen lässt. Innen vor diesen Außenschalen sind die Treppenläufe angeordnet, jeweils zweimal durch Treppenabsätze unterbrochen, Die Treppen sind nicht mit der Außenwand verbunden, sondern gleichsam in den Raumkörper hineingestellt. Zwischen die Treppenläufe schiebt sich im Erdgeschoss, im Grundriss sich als angeschnittenes Oval abzeichnend, eine gewölbte Halle. Sie wird durch Pfeiler begrenzt, die durch Bogenstellungen verbunden sind und eine Wölbung tragen. Ihre Schale ist in der Mitte durch eine große ovale Öffnung durchbrochen. Durch diese schaut man in das nächste Geschoss hinauf, dessen 7. Plenarsitzungssaal
Die fünf Gemälde im Oberlandesgericht stehen am Ende einer Reihe von großflächigen Wand- bzw. Ölgemälden, wobei der Gemäldezyklus in der Kapelle von Schloss Burg an der Wupper 1899/1901 Spatz den Weg für die weiteren geebnet haben dürfte. Nach dem Kriegsverlust der meisten Spatzschen Großwerke kommt dem hervorragend erhaltenen Zyklus im Düsseldorfer Oberlandesgericht ein um so bedeutsamerer Rang zu. Er behandelt Szenen "aus der Entwicklung des deutschen Rechtslebens", beginnend über der Tür mit der Darstellung der Justitia, auf den Knien das Gesetzbuch, in den Händen Schwert und Waage. Dann folgen an der Nordseite das "Gottesgericht", Zeit des Nibelungenliedes, des Königs Gundikar, um 435, an der Ostwand "Karl der Große lässt die Volksgesetze niederschreiben", um 802, und "Blüte der Feme", Zeit Kaiser Friedrichs II., um 1230, an der Südseite "Gerichtssitzung unter Kaiser Maximilian l.", erste Mitwirkung von Berufsrichtern bei schriftlichen Verfahren, um 1495. Friedrich Schaarschmidt sieht mit Spatz eine ganz eigentümliche Auslegung der phantastischen Richtung aufkommen, die man als "eine Art Düsseldorfer Neuromantik" bezeichnen könnte. Den erhalten gebliebenen eigenhändigen Erläuterungen des Künstlers zu den Wandbildern ist zu entnehmen, dass ihm ein umfangreiches Quellenstudium vorausging. Die künstlerische Freiheit sollte hier nicht die exakte historische Darstellung verwischen. Wie bei anderen Spatzschen Werken nachgewiesen, dürften auch bei diesen Bildern viele der dargestellten Personen porträthafte Züge Düsseldorfer Persönlichkeiten tragen. 8. Dienstwohngebäude
9. WürdigungIm Zweiten Weltkrieg verschont geblieben, hat das Oberlandesgericht auch in den Nachkriegsjahren keine "Totalsanierung" erfahren. Mit Ausnahme der bronzefarbenen Beleuchtungskörper, der farbigen Fassung der Wände, dem Einbau eines besonders gesicherten Saales im Sockelgeschoss (1972), einiger weniger ins Auge fallender Veränderungen ist das Gebäude nahezu unberührt und ein Gesamtkunstwerk von außerordentlicher Bedeutung geblieben. Die von vornherein vorgesehene Möglichkeit einer Erweiterung des Gebäudes nach Osten wurde erst zu Beginn der 50er Jahre aktuell. Ganz bewusst von diesem abgehoben und nur mit einem überdeckten Glasgang verbunden, wurde 1957 auf rechteckigem Grundriss ein zehnstöckiges Bürohaus als reiner Zweckbau aus Beton, Metall und Glas errichtet (Entwurf und Planung Staatshochbauamt Düsseldorf). Die weitgehende Unberührtheit trifft auch für das nebenliegende Regierungsgebäude zu. Obwohl nebeneinander, gleichzeitig und in ähnlichen Stilformen errichtet, sind beide Gebäude in ihrer Aussage gänzlich verschieden. Das Regierungsgebäude galt einerseits der Selbstdarstellung des bevölkerungsreichsten Bezirks der preußischen Monarchie, andererseits war es aber auch das Bestreben, historische Kontinuität, in der Sprache der Architektur fortleben zu lassen. Demgegenüber ist das Oberlandesgerichtsgebäude in seinen Formen sehr viel weniger aufwendig; dazu sind die Barockelemente bereits mit denen des Jugendstils verwoben, was ihm ein "moderneres" Aussehen gibt. Es ist einzuordnen in die Reihe von Monumentalbauten, in denen für die Majestät des Rechtes majestätische Bauten von größter psychischer, monumentaler Wirkung geschaffen wurden, die sich nicht nur im Äußeren, sondern auch beim Betreten des Inneren, bei der Anlage der Treppenhallen und Säle bekundete. Zusammen mit dem Regierungsgebäude und den Gesolei-Bauten (Gesolei = Kürzel für die "Ausstellung für Gesundheitspflege, soziale Fürsorge und Leibesübungen" 1926. Zu dieser Zeit wurde das Düsseldorfer Rheinufer - u.a. auch vor dem Regierungspräsidium und dem Oberlandesgericht (Rheinpark), erhöht und neu gestaltet) sowie dem Verwaltungsgebäude der Mannesmann-Röhren-Werke und dem Landeshaus (ehemalige Staatskanzlei) erfüllt das Gebäude des Oberlandesgerichts die wichtige Funktion einer repräsentativen Rheinuferbebauung und ist deshalb von hervorragender städtebaulicher Bedeutung. Nicht zuletzt auch seine Unberührtheit macht es zu einem der wichtigsten Zeugnisse für die Architektur des frühen 20. Jahrhunderts in Düsseldorf. 10. Schrifttum:Zum Oberlandesgerichtsgebäude: 11. Herkunft der Abbildungen:Landesbildstelle Rheinland, Düsseldorf: 29, 30. - Laubner - Luftbild, Bonn: 1. - Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Pulheim 19, 21 (Repros): - Oberlandesgericht Düsseldorf, Archiv: 20, 23-28. - Staatshochbauamt Düsseldorf: 22 Der Autor: Prof. Dr. Gisbert Knopp, Rheinisches Amt für Denkmalpflege Abdruck und Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Autors Prof. Dr. Gisbert Knopp und des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, Köln.
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