Oberlandesgericht Düsseldorf

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Gebäude

Baugeschichte des Oberlandesgerichts

 

Aufriss der Straßenfront
Aufriss der Straßenfront

Das Oberlandesgericht Düsseldorf



Inhaltsverzeichnis: 

1. Chronik der Dienstgebäude des Oberlandesgerichts
2. Spurensuche oder: Nie wieder Orange
    - Die Ausgangslage
    - Schritt für Schritt
    - Die Entscheidung
    - Die Durchführung
    - Weiterungen
3. Das Oberlandesgericht nach den Sanierungsarbeiten
    - Ein Rundgang 
    - Der Altbau
    - Erstes Obergeschoss
    - Zweites Obergeschoss
    - Drittes Obergeschoss
    - Das Hochhaus
4. Impressum

Blick auf die Strassenfront - Foto von 1910              Blick in den Plenarsaal im Jahr 1913
1. Chronik der Dienstgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf

1906

Am 16. September 1906 nahm das neu gegründete Königliche Oberlandesgericht Düsseldorf seine Tätigkeit auf. Die Neugründung war das Ergebnis einer Teilung der Oberlandesgerichtsbezirke Hamm und Köln. Als Dienstgebäude wurde zunächst ein am Königsplatz 15/16 (heute Martin-Luther-Platz) gelegenes Gebäude genutzt, welches 1884/85 für die Bergisch-Märkische Bank errichtet wurde und sich in städtischem Besitz befand. In dem ebenfalls angemieteten Gebäude Königsplatz 26 waren die Staatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts und die Justizhauptkasse untergebracht. Dabei handelte es sich jedoch nur um eine vorläufige und auch notdürftige Unterbringung. Schon im Jahre 1908 zog der Chefpräsident mit seinem Präsidialbüro in die erste Etage des Weinhauses Bettermann, Josefinenstraße 9, so dass die Diensträume auf drei verschiedene Gebäude verteilt waren.

1910

Dienstvilla im Jahr 1910Am 30. April 1910 wurde das an der Cecilienallee in einer Bauzeit von vier Jahren errichtete Gebäude des Oberlandesgerichts eingeweiht. Das Bauvorhaben wurde auf einem von der Stadt Düsseldorf unentgeltlich zur Verfügung gestellten Grundstück verwirklicht, zu dem nur eine kleinere Fläche hinzu erworben werden musste, um den Raumbedarf zu decken. Die Baukosten beliefen sich auf 1.239.975 Mark. Gleichzeitig entstanden die Dienstvilla für den Präsidenten des Oberlandesgerichts und das benachbarte Regierungsgebäude. In dem Gebäude wurde neben dem Oberlandesgericht auch die Generalstaatsanwaltschaft untergebracht.

1913

Mit der Jahreszahl 1913 sind die Wandmalereien des Düsseldorfer Künstlers Willy Spatz (geboren am 17. September 1861, gestorben am 4. August 1931) im Plenarsaal des Oberlandesgerichts signiert und datiert. Für die Wandflächen waren schon während der Fertigstellung des Gebäudes Wandmalereien vorgesehen, die jedoch bis zur Einweihung des Gebäudes nicht fertiggestellt waren. So kam es später zur Beauftragung von Spatz, der den heute noch gut erhaltenen Zyklus aus fünf Bildern mit Szenen "Aus der Entwicklung des deutschen Rechtslebens" schuf. 

1943 - 1945

Bei einem Luftgroßangriff in der Frühe des 12. Juni 1943 wurde das Schloß Jägerhof, in dem bis dahin die Gauleitung untergebracht war, zerstört. Das Gebäude des Oberlandesgerichts an der Cecilienallee, damals Alte-Garde-Ufer, blieb - abgesehen von kleineren Bränden, die jedoch schnell gelöscht werden konnten – unversehrt. Daraufhin verlangte der Gauleiter die Räumung des gesamten Gebäudes, welches er für die Gauleitung beanspruchte. Der Präsident des Oberlandesgerichts konnte dies zunächst abwenden und die Räumung des Gebäudes auf das 1. und 3. Obergeschoss mit Ausnahme der Bücherei und einzelner Räume im Erdgeschoss beschränken. Die Bediensteten des Oberlandesgerichts wurden ab 1. Juli 1943 im Gebäude des Landgerichts in der Mühlenstraße untergebracht. Forderungen, weitere Räume zugunsten der Gauleitung freizugeben, konnte der Präsident des Oberlandesgerichts zunächst abwenden. Ab dem 1. Januar 1944 musste aber schließlich das gesamte Gebäude einschließlich der Garagen, jedoch mit Ausnahme der Räume der Oberjustizkasse im Erdgeschoss und zweier Dienstwohnungen, der Gauleitung überlassen werden, die entsprechend dem Anteil der Inanspruchnahme des Gebäudes eine Nutzungsentschädigung zahlte. Nennenswerte bauliche Veränderungen wurden in dieser Zeit nicht vorgenommen. Es wurden lediglich vereinzelt Mauerdurchbrüche gemacht und Trennwände eingezogen und so der Zuschnitt einzelner Räume verändert.

1945 - 1948

Gedenktafel vor dem PlenarsaalNach Kriegsende wurde im September 1945 in Düsseldorf die jüdische Gemeinde wieder gegründet. Sie nutzte den Plenarsaal des Oberlandesgerichts als Gebets- und Versammlungsstätte, da ihr andere Räume nicht zur Verfügung standen. Als der Saal für die stetig wachsende Gemeinde zu klein wurde, wechselte sie im November 1948 in einen Betsaal an der Arnoldstraße, bis Anfang September 1958 die Synagoge an der Zietenstraße eingeweiht wurde. Im Juli 1991 wurde eine Gedenktafel vor dem Plenarsaal angebracht, die an die Zeit erinnert, in der die jüdische Gemeinde den Saal genutzt hat.

1956/1957

Die großzügig mit Festsaal, Speisesaal, zwei Empfangszimmern, zwei Wohnzimmern, Arbeitszimmer, Wohnräumen, Garderobenräumen, Wirtschafts- und Dienstbotenräumen ausgestattete Dienstvilla des Präsidenten des Oberlandesgerichts wurde für Bürozwecke umgebaut. Es verblieb im rückwärtigen Teil der 1. und 2. Etage eine Dienstwohnung für den Präsidenten des Oberlandesgerichts, die zuletzt bis Ende Juni 1976 von Dr. Thuneke bewohnt wurde, bevor die Räumlichkeiten ausschließlich als Dienstzimmer genutzt wurden.

1956 - 1958

Bereits bei Errichtung des Dienstgebäudes an der Cecilienallee war sowohl vom Zuschnitt des Grundstücks als auch von der Planung des Gebäudes ein hofseitiger Erweiterungsbau vorgesehen. Dies lassen die in dem der Bezirksregierung zugewandten Gebäudeflügel zur Hofseite hin gelegenen Dienstzimmer, die die Verlängerung des Flures bilden, noch heute erkennen. In ihnen setzt sich das in den Fluren vorhandene Deckengewölbe fort. Nach der ursprünglichen Planung sollte hier der Übergang zu einem im Hofbereich gelegenen Erweiterungsbau liegen. Da diese Planung aber letztlich nicht umgesetzt werden konnte, entstand, abgehoben vom Stil des Altbaus, durch einen Glasgang mit diesem verbunden, das vom Staatshochbauamt Düsseldorf entworfene und geplante zehnstöckige Hochhaus als Stahlbetonskelettbau, das 1958 bezogen wurde.

Blick auf das Hochhaus im Jahr 1958Ebenfalls 1958

fand ein Wettbewerb "Kunst am Bau" zur Gestaltung der Außenfassade des Hochhauses statt. Auf der Wandfläche innerhalb der Arkade sollte, als Wahrzeichen des Hauses für die Öffentlichkeit bestimmt, eine Art Medallion mit bildlicher Darstellung angebracht werden. An diesem Wettbewerb nahm auch Joseph Beuys teil, der die Skulptur "Justitia"/"Sybilla" schuf. Das Vorhaben wurde nicht verwirklicht. Die Skulptur von Joseph Beuys ist heute im Museum Ludwig in Köln ausgestellt. Im Oberlandesgericht erinnert eine Fotografie der Arbeit von Beuys an die Verbindung zum Hause. Zur Ausführung kam eine unabhängig von dem Wettbewerb vorgesehene Skulptur auf der Wiesenfläche des Gartens, die von dem Kölner Bildhauer Josef Jäckel geschaffen wurde.

1964

Wegen Raumbedarfs für die Oberjustizkasse, die Bezirkslohnstelle, die Vorprüfungsstelle und der Versorgungsabteilung sowie zur Aktenlagerung wurden von August 1964 bis Ende 1971 vier Etagen des Geschäftshauses Münsterstraße 94 angemietet.

Blick in Sitzungssaal A 01 im Jahr 1975            Lippehaus an der Tannenstrasse im Jahr 1975

1967

Ab August 1967 wurden zur Unterbringung des Vollzugsamtes und von Teilen der Senatskanzlei 11 Räume auf der Kaiserswerther Straße 239 angemietet. Das Mietverhältnis dauerte bis Ende 1970.

1971

Mit Wirkung ab 1. Dezember 1971 wurden in dem Gebäude Kleverstraße 23, Ecke Fischerstraße zusätzliche Büroräume angemietet. Dort wurden die Bezirkslohnstelle, die Personalabteilungen für den einfachen, mittleren und gehobenen Dienst sowie für Angestellte, die Versorgungsabteilung, die Haushaltabteilung, die Verwaltungskanzlei, die Beihilfestelle, das Justizprüfungsamt und bis Ende September 1976 verschiedene Dezernenten der Generalstaatsanwaltschaft untergebracht. Das Mietverhältnis endete mit Ablauf des 30. November 1999.

1973 - 1975

Durch das Gesetz zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutzsachen vom 8. September 1969 ergab sich die Notwendigkeit eines besonders gesicherten und abhörsicheren Sitzungssaales bei dem Oberlandesgericht. Im Rahmen der Planungen wurden die Aufstockung des Hochhauses und die Errichtung eines Pavillons in der Mitte des Innenhofes in Erwägung gezogen. Aus Kostengründen entschied man sich für einen Umbau im Altbau. Vom Sommer 1973 bis zum 19. Juni 1975 wurde im Sockelgeschoss des Gebäudes an der Cecilienallee für die Verhandlung von Staatsschutzsachen der besonders gesicherte Sitzungssaal (A 01) eingebaut. Bereits am 24. Juni 1975 begann in dem Sitzungssaal der Prozess gegen Günter Guillaume. Vom 7. Januar bis 27. Mai 1997 wurde hier auch die Strafsache gegen Markus Wolff verhandelt.

1975

Die Vertreter der Generalbundesanwaltschaft und der Polizei stellten im Juni 1975 fest, dass der Sitzungssaal für Staatsschutzsachen im Dienstgebäude des Oberlandesgerichts an der Cecilienallee für das Verfahren gegen die sogenannten Stockholm Attentäter nicht geeignet ist. Die räumlichen Voraussetzungen und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für die Durchführung des Verfahrens wurden im Lippe-Haus an der Tannenstraße geschaffen. Der Umbau wurde Ende 1975 fertiggestellt, der Prozess gegen die "Stockholm-Attentäter" begann am 6. Mai 1976. Die Räumlichkeiten im Lippehaus werden noch heute für Strafprozesse genutzt.

1976

Bei dem Haupteingang an der Cecilienallee wurde eine Pförtnerloge aus Glas und am Zugang zum Haupttreppenhaus eine etwa 2 Meter hohe geschlossene Glaswand mit elektrischen Schiebetüren eingebaut. Damit wurde die im Zusammenhang mit den allgemeinen Sicherungsmaßnahmen für die Gebäude des Oberlandesgerichts provisorisch eingerichtete Einlasskontrolle am Eingang zur Klever Straße einer dauerhaften Lösung zugeführt. Aufgrund des zunehmenden Sicherungsbedürfnisses wurde die Pförtnerloge 1978 zusätzlich durch den Einbau von Panzerglas gesichert.

1978

Seit 1975 wurde eine starke Verschmutzung der Außenfassade des Altbaus an der Cecilienallee beklagt. Nach Reinigung der Fassade des Gebäudes der Bezirksregierung fand dies auch in der örtlichen Presse und in der Lokalpolitik Beachtung. 1978 wurden schließlich die Mittel für eine chemische Reinigung der Außenfassade zur Verfügung gestellt und das Gebäude erstrahlte wieder in altem Glanz.

1989

Am 18.07.1989 wurden in der Anmietung Willi-Becker-Allee 8 für das Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf acht Räume für Prüfungszwecke eingerichtet. Die Hausverwaltung für die gesamte Anmietung obliegt seit April 1989 der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. 1996 übernahm der Präsident des Oberlandesgerichts die Dienstaufsicht über die ebenfalls in der Anmietung Willi-Becker-Allee 8 untergebrachte Arbeitsgruppe "Automation des Gerichtskosten- und Kassenwesens", die bis dahin dem Präsidenten des Amtsgerichts Düsseldorf unterstellt war. Diese Arbeitsgruppe zog am 30. Juni 1997 in die Tersteegenstraße und das Dezernat 3 bezog die Anmietung in der Willi-Becker-Allee. Nach dem Umzug des Dezernats 3 in die Anmietung auf der Georg-Glock-Straße wechselte die Beihilfestelle wegen Beendigung des Mietverhältnisses auf der Klever Straße in die Räume an der Willi-Becker-Allee.

1990

In der Zeit vom 1. Juli 1990 bis zum 30. Juni 2000 wurden in der Tersteegenstraße 3 zusätzliche Büroräume angemietet. Grund für diese Anmietung war die personelle Verstärkung des Justizprüfungsamtes. Um das Dezernat 5 und das Justizprüfungsamt räumlich nicht zu trennen, zog das Dezernat 3 C, aus dem später das Dezernat 8 wurde, in die Tersteegenstraße.

1993

Am 1. Januar 1993 wurden in der Haroldstraße 14 Büroräume für das Rechnungsamt angemietet. Mit dessen Auflösung wurde auch das Mietverhältnis am 31. Dezember 1997 beendet.

1998

Eingangshalle des Oberlandesgerichts während der Renovierungsarbeiten im Jahr 2000Mit der Anmietung von Büroräumen im Gebäude Georg-Glock-Straße 4 seit 1. Februar 1998 standen für die Zeit der Sanierung und Restaurierung des Hochhauses und des Altbaus Ausweichquartiere zu Verfügung, soweit Räume des Altbaus und des Hochhauses zur Durchführung der Arbeiten freigeräumt werden mussten. Außerdem konnte die Zahl der Anmietungen reduziert und die Dezernate, die zuvor in der Klever Straße und der Tersteegenstraße angesiedelt waren, in einem Gebäude untergebracht werden. Am 4. September hat das Beratungstelefon Informationstechnik (BIT) in den Räumen an der Georg-Glock-Straße seinen Betrieb aufgenommen.

2. Spurensuche oder : Nie wieder Orange

Staub, Schmutz, Lärm. Mit diesen Widrigkeiten hatten alle Angehörigen des Oberlandesgerichts und diejenigen, die während der vergangenen dreieinhalb Jahre das Gericht aufsuchen mussten, zu kämpfen. Die Toleranz und Geduld, die alle Betroffenen während der Sanierungsphase gezeigt haben, wird heute belohnt durch die komplette Renovierung der Räume, die vollständige Verkabelung und die Erneuerung großer Teile der Haustechnik. Nicht nur Besucher sondern auch diejenigen, die das Gericht tagtäglich betreten, treffen im originalgetreu restaurierten Haupttreppenhaus ein wahres Schmuckstück an. Auch in einzelnen Sitzungssälen wurden alte Wand- und Deckenmalereien liebevoll wiederhergestellt. Nur die wenigsten wissen, welch interessante und verschlungene Wege zu diesem Erscheinungsbild führten.

- Die Ausgangslage

Die vor der Restaurierung vorgefundene orange Farbgebung des Haupttreppenhauses wird im September 1981 in den Akten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege nach der im Sommer 1981 aus Anlass des 75-jährigen Jubiläums durchgeführten Renovierung des Treppenhauses des Oberlandesgerichts als Wiederholung der "historisch falschen Fassung" kommentiert. Gegenüber dem Staatshochbauamt brachten die zunächst nicht mit der Angelegenheit befassten Vertreter des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege ihre Verwunderung "über die für das Baudenkmal und die qualitätätsvollen Innenräume völlig befremdende Farbgebung" zum Ausdruck. Nach Gesprächen mit Vertretern des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde vermerkt, es sei bestätigt worden, "dasdass man die Einschaltung des Landeskonservators diskutiert aber für "lästig" befunden habe – nun aber auch nicht zufrieden wäre". Schließlich vereinbarte man, bei allen ferneren Maßnahmen auch das Rheinische Amt für Denkmalpflege einzuschalten.

"Die Wände und Decken in den Diensträumen, Sitzungssälen, Fluren und im Haupttreppenhaus einschl. Kuppelbereich erhalten einen neuen Anstrich. Der vorhandene Anstrich muss bei Bedarf entfernt werden". Darin erschöpften sich ungeachtet der 1981 getroffenen Vereeinbarung die Vorgaben in dem Erläuterungsbbericht zur Haushaltsunterlage für die Sanierungsarbeiten in den Gebäuden des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Weder wurden Räume mit besonderem gestalterischen Anspruch ausgewiesen noch Vorgaben zu Material und Farbwahl unter dem Punkt Innenraumgestaltung gemacht .

Im Zuge der rasch nach Beginnn der Arbeiten aufgenommenen Baubesprechungen war die Frage, wie sich das Staatliche Bauamt Düsseldorf I die Farbgestaltung des Altbaus vorstellte, ein häufig diskutiertes Thema. Die Antworten waren klar und eindeutig: es sollte ein Sanierungsanstrich über alles gelegt, die Farbwahl mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts und der Denkmalpflege (also der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landschaftsverband Rheinland, speziell dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege) abgestimmt werden. Die Antworten auf die eher rhetorisch gemeinte Frage, ob es wieder der Farbton orange sein müsse, machten deutlich, dass es nicht so einfach sein würde, das Farbkonzept zu ändern .

Die extrem enge Kalkulation der Sanierungskosten für den gesamten Gebäudekomplex (Hochhaus, Altbau, Dienstvilla) und die haushaltsrechtliche Vorgabe, den Gesamtbetrag nicht zu überschreiten, ließen nur wenig Spielraum. Alle Überlegungen gingen ungeachtet der Vereinbarungen des Jahres 1981 dahin, erneut einen möglichst schlicht und einheitlich gehaltenen Anstrich der Flure und des Haupttreppenhauses auszuführen. Mangels konkreter Erkenntnisse zur ursprünglichen Gestaltung des unter Denkmalschutz stehenden Objekts wurde überdies darauf verwiesen, dass die Denkmalbehörden dazu neigen könnten, die vorgefundene Farbgebung für denkmalwürdig zu halten, da der Farbton orange Ausdruck einer bestimmten Epoche und ihres Zeitgeistes sein könnte. Sollte die vorhandene, als unbefriedigend empfundene Farbgebung keinen Bestand haben, mussten Anhaltspunkte für die frühere Gestaltung des Treppenhauses gefunden werden. Die Suche nach Argumenten und Belegen begann.

- Schritt für Schritt

Der erste Weg führte zu den im Keller aufbewahrten alten Bauakten des Oberandesgerichts. Sie auszuwerten bereitete einige Mühe. Nur der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf verfügte Anfang des 20. Jahrhunderts über eine Schreibmaschine. Dies bedeutet, dass alle Vorgänge in mehr oder weniger gut lesbaren Handschriften - zumeist Sütterlin – abgefasst sind. Ergebnis der mühsamen Recherche war, dass die vorgefundenen Akten bedauerlicherweise keinerlei Aufschluss über das ursprüngliche Farbkonzept gaben.

Älteren Festschriften und sonstigen Veröffentlichungen der letzten Jahrzehnte, die sich mit dem Gebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf befassen (auch: Prof. Dr. G. Knopp, Vom Königsplatz zum Kaiser-Wilhelm-Park. Das Gebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf  in: 75 Jahre Oberlandesgericht Düsseldorf, Berlin 1981) waren der nächste Schritt auf der Suche. Aber auch hier fanden sich keine Angaben zur ursprünglichen Farbgestaltung des Haupttreppenhauses und der Flure.

Versuche in Staats- und Zeitungsarchiven blieben ebenfalls erfolglos.

In der vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz herausgegebenen Reihe Rheinische Kunststätten (Heft 429, Prof. Dr. G. Knopp, Regierungspräsidium und Oberlandesgericht in Düsseldorf) fand sich schließlich der Hinweis, dass dem Treppenhaus des Oberlandesgerichts Düsseldorf nach dem großen Vorbild, dem ebenfalls von dem Wirklichen Geheimen Baurat Paul Thoemer entworfenen Berliner Land- und Amtsgericht I, "eine besondere architektonische Opulenz zugedacht" worden war. Diesem Hoffnungsschimmer folgte nach einem Besuch in Berlin die Ernüchterung. Die noch vorhandenen Gebäudeteile in Berlin Littenstraße/Grunerstraße haben mit dem Gebäude des Oberlandesgerichts wenig gemein. Das Treppenhaus ist beeindruckend, jedoch völlig anders gestaltet. Die Unterlagen, die in Berlin zur ursprünglichen Gestaltung des Gerichtsgebäudes aufbewahrt werden, gaben keinerlei weitere Aufschlüsse.

 

Der im Jahr 1911 veröffentlichte Beitrag "Die Oberlandesgerichtsneubauten in Düsseldorf" (Zeitschrift für Bauwesen, Jahrgang LXI, Sp. 361 – 384) half schließlich weiter. Mit ganz außergewöhnlicher Akribie beschreibt der namentlich nicht genannte Autor die für die Errichtung der beiden Dienstgebäude wesentlichen Umstände. Darüber hinaus enthält der Aufsatz eine anschauliche und umfassende Schilderung der Gebäude selbst, Grundrisszeichnungen und einige Fotografien, auf die später noch einzugehen sein wird. Zu der Frage der Gestaltung des Treppenhauses und der Flure heißt es:

Aufsatz von 1911

Aufsatz aus dem Jahr 1911 aus Zeitschrift für Bauwesen "Die Mauer- und Pfeilerflächen der Treppenhalle sowie die Gewölbeflächen sind mit Kalkmörtel geputzt, die dem Abstoßen ausgesetzten Kanten unter Verwendung von weißem Zement, in maßvoller Weise beleben Stuckprofile und Ornamente die architektonisch bedeutsamen Punkte. ... Die Wand- und Pfeilersockel bestehen aus Kunststein; die Hauptstützen des Hallenbaus und die vier tragenden Hauptpfeiler der Treppe, die durch vier Geschosse reichen, sind durch Verkleidung mit gelbgetöntem Stuckmarmor besonders gekennzeichnet. Auf den Marmorton ist die übrige in Kaseinfarben ausgeführte Bemalung der Decken und Wände, die in der Hauptsache graue, gelbe und weiße Töne nebst Vergoldung aufweist, abgestimmt worden. Die schmiedeeisernen Brüstungsgitter der Treppen und Hallenabschlüsse sind in Altbronzeton gehalten. Die Wirkung der Treppenhalle steigert sich im dritten Stockwerk, wo das obenerwähnte kuppelartige Gewölbe mit Stichklappen in lebhafterer Bemalung den ganzen Raum zusammenfasst und wirkungsvoll abschließt.

Hohe, durch sämtliche Geschosse reichende Fenster mit hellfarbiger geometrisch gemusterter Bleiverglasung führen dem Treppenraum reichlich Licht zu. ... Der Fußboden hat in der Vorhalle und im Erdgeschoss der Halle hellfarbigen Fliesenbelag, in den übrigen Geschossen sowie in den Fluren Linoleumbelag in graublauer Tönung erhalten; auch die in Eisenbeton ausgeführten Treppenstufen sind in den Auftritt- wie in den Stoßflächen mit Linoleum bekleidet und mit breiten Vorstoßschienen in Prinzco-Metall versehen. Die Ausstattung der Flure ist einfacher, schließt sich jedoch in den Grundzügen derjenigen der Treppenhalle an; der untere Teil der Wandflächen in rund 1,90 Meter Höhe ist durch Bemalung in Kaseinfarbe in Felder aufgeteilt; in der Halle und in einigen als Warteräume dienenden Erweiterungen der Flure ist dieser paneelartige Sockel durch größere Höhe und reichere farbige Behandlung ausgezeichnet. Die übrig bleibenden Wandflächen, die Gewölbe und die geraden Decken des Flures im dritten Stockwerk sind in Leimfarbe gemalt, in der Halle ist durchweg Kaseinfarbe verwendet. Das Holzwerk der aus gesperrtem Kiefernholz gefertigten Türen der Geschäftsräume ist je nach den Geschossen in verschiedenen Tönen, graugrün, braun, rot und grau lasiert; die Türen der Säle sind durch reichere Umrahmungen und Verdachungen hervorgehoben."

Dieser Aufsatz aus dem Jahr 1911 und eine etwa zeitgleich, teilweise als Illustration zu dem Beitrag genutzte Serie von Schwarzweißfotografien förderten die Diskussion und die Bereitschaft des  staatlichen Bauamtes Düsseldorf I, detaillierte Farbuntersuchungen in Auftrag zu geben. Suche nach Resten früherer Farbe
Freigelegte Deckenbemalung im Saal A 114Mit ihren Mitarbeiterinnen, einer Leiter und unendlich viel Geduld versuchte die Restauratorin Karin Temme im Januar und Februar 1999, Reste der früheren Farbgebung im Haupttreppenhaus und in den Fluren zu ermitteln. Die Ergebnisse waren niederschmetternd. Die Originalanstrichschichten des Treppenhauses bestanden aus Kasein- und Leimfarben und waren vor den nachfolgenden Neuanstrichen abgewaschen worden. In dem ausführlichen Abschlussbericht der Restauratorin vom Februar 1999 heißt es zusammenfassend: "Unter der Vielzahl späterer Anstrichschichten konnten durch die Freilegungsproben nur noch minimale Hinweise auf die ursprüngliche Farbigkeit gefunden werden." und wenige Zeilen weiter nochmals: "Leider war es nicht möglich, größere zusammenhängende Flächen freizulegen, da die Originalfarbe sich mit den nachfolgenden Anstrichschichten unlösbar verbunden hat."

Die Stimmungslage der Restauratoren während der Untersuchungen hellte sich allerdings deutlich auf, als ihnen zum einen der Aufsatz aus dem Jahr 1911 und darüber hinaus die Fotografien präsentiert wurden, die eine für den Laien auf den ersten Blick leicht zu übersehende, sehr vielfältige Differenzierung der Ausmalung insbesondere im Haupttreppenhaus aufweisen. Mit Hilfe der Bilder gelang es nicht nur, an verschiedenen Stellen, u. a. im Obergeschoss an einem der Kapitelle, zumindest einige Farbreste zu finden, sondern auch, die Bemalung in den Sitzungssälen gut sichtbar zu machen. Einer glücklichen Fügung – wahrscheinlich richtiger der chronischen Armut der öffentlichen Haushalte – ist es zu verdanken, dass in den alten Sitzungssälen die Bemalung nur selten übertüncht und damit deutlich weniger als in den Fluren in Mitleidenschaft gezogen worden war. So gelang es den Restauratoren, im Sitzungssaal A 114 die gesamte Palette der Motive recht unversehrt freizulegen. Dieser Erfolg und die positive Resonanz mündeten in dem Versuch, fehlende Informationen zu Details der Farbgebung im Haupttreppenhaus durch kluge Überlegungen zu kompensieren und dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, dem Staatlichen Bauamt Düsseldorf I und den Vertretern der Denkmalpflege ein – vermeintlich finanzierbares, in der Farbgebung deutlich reduziertes - Konzept zur Gestaltung des Haupttreppenhauses vorzustellen.

Erstes Farbkonzept         Endgültiges Farbkonzept

- Die Entscheidung

Die Vorarbeiten und der schon erwähnte Bericht bereiteten den Boden für eine fruchtbare, weiterführende Diskussion. An Stelle der durchaus einfühlsam vorgenommenen Reduzierungen im gesamten Bereich plädierten insbesondere die Vertreter der Denkmalpflege, allen voran Herr Prof. Dr. Knopp vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege, für eine stark am historischen Vorbild orientierte Rekonstruktion. Erneut spielten die alten Fotografien, die zwischenzeitlich allen Beteiligten vorlagen, eine entscheidende Rolle. Der Vorschlag des Hauses, die Mehrkosten einer Rekonstruktion der Bemalung im Bereich des Treppenhauses durch eine Reduzierung des Aufwandes in den Fluren und im Bereich weiterer anstehender Arbeiten teilweise "zu finanzieren", fand allgemeine Zustimmung.

- Die Durchführung

Die Einigung bildete die Grundlage für die in der Folge aufgenommenen Arbeiten, die unter anderem darin bestanden, nunmehr alle Details der Bemalung zu erfassen, hierfür Schablonen herzustellen und die Farbgebung im einzelnen abzustimmen. Wie schwierig sich auch diese Arbeit darstellt, kann nur der ermessen, der gesehen hat, wie häufig Besprechungen in grosser und kleiner Runde erfolgten, wie akribisch die Mitarbeiter der beauftragten Firma Jean Kramer aus Fulda immer wieder Details der Farbgebung und der Ausmalung änderten, wenn das Ergebnis nicht mit den Vorstellungen aller Beteiligten überein stimmte. Am deutlichsten sichtbar wurde dies, als das abgestimmte Grundkonzept, welches im Treppenhaus in größerem Umfang blaue Flächen enthielt, nochmals überarbeitet werden musste. Bei der Untergrundvorbereitung der Deckenfläche im 3. Obergeschoss hatten die Mitarbeiter der Fa. Jean Kramer doch noch Farbreste der historischen Bemalung in ausreichender Intensität gefunden. Der Rückschluss, die dunkle Fläche auf den Schwarzweißfotografien könne den Himmel darstellen und sei daher blau auszumalen, stellte sich als Irrtum heraus, alle Farben waren nunmehr neu mit dem rostroten Befund abzustimmen, anzurühren und aufzutragen; die Ergebnisse wurden mit allerlei Variationen tagelang bemustert.

- Weiterungen

Einmal in Fahrt gekommen, ergaben sich immer neue zusätzliche Chancen, die Sanierungsarbeiten im Altbau dazu zu nutzen, das Leitmotiv der ursprünglichen Gestaltung zu betonen und diese wieder stärker mit der Architektur des Gebäudes zu versöhnen.

Bei einem der Bemusterungstermine überraschte Herr Prof. Dr. Knopp vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege die übrigen Teilnehmer mit vier bis dahin unbekannten Fotografien, die ihrem äußeren Anschein nach ebenfalls aus der zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses erstellten Serie stammen. Diese Fotografien bildeten sodann die Grundlage für die Rekonstruktion der Eingangshalle, die auf den bis dahin bekannten Bildern nicht abgebildet war. Ein glücklicher Zufall, wie eine Besichtigung des reich verzierten Eingangsbereichs zeigt. Überdies gaben die Fotografien weiteren Aufschluss über die Gestaltung der Wandflächen der verschiedenen Geschosse.

Blick von der Eingangstür in Richtung Eingangshalle im Jahr 1910  Blick in die Eingangshalle im Jahr 1910   Blick in das Treppenhaus im 2. Obergeschoss im Jahr 1910  Blick in das 1. Obergeschoss im Jahr 1910      

Wie sehr oftmals der Zufall mit darüber entschieden hat, welchen Lauf die Bauarbeiten und die Entscheidungen zur Gestaltung des Gebäudes genommen haben, mag ein weiteres Detail belegen. Die der Haushaltsunterlage zugrunde liegenden Planungen des Staatlichen Bauamtes Düsseldorf I zum Punkt Beleuchtungsanlagen führten u.a. zu folgenden Festlegungen: "In den Fluren und Sitzungssälen je nach Möglichkeit (Denkmalschutz) sind Lichtrohrsysteme mit Spiegelraster oder Standfluter vorgesehen. Im Hauptportal und den Treppenabgängen sind Kronleuchter und Wandanbauleuchten vorgesehen." Es folgten ungezählte Besprechungen, Vorschläge und Bemusterungen, die nahezu allesamt unergiebig blieben, da die Vorschläge und Musterleuchten nie alle Beteiligten überzeugen konnten. Die Denkmalpflege wollte unter keinen Umständen Wandleuchten in den Fluren akzeptieren, die schlichten kugelförmigen Pendelleuchten fanden nicht die Zustimmung des Hauses und für manch aufwendigere Lösung – insbesondere die Beauftragung eines Leuchtendesigners - fehlte das Geld. Getreu der Erfahrung, dass sich Prozessparteien entweder sogleich oder erst nach einem langen, die Kräfte erschöpfenden Rechtsstreit vergleichen, fand der zuletzt unterbreitete Vorschlag, anhand der Schwarzweißfotografien auch die Beleuchtung im Treppenhaus, in den Fluren und in verschiedenen Sitzungssälen entsprechend dem alten Vorbild zu rekonstruieren, die Zustimmung sowohl des Bauamtes wie der Denkmalpflege. Die nächsten Schritte waren eher einfach. Das Unternehmen, welches die Leuchten im Plenarsaal geliefert hatte, war zwischenzeitlich inLampenskizze

Konkurs geraten. Das Staatliche Bauamt Düsseldorf I bemühte sich mit großem Engagement gemeinsam mit dem Auftragnehmer der Elektroinstallationsarbeiten um weitere Anbieter und fand diese in Polen. Vertreter der Firma Werkstätten für Denkmalpflege PKZ, Außenhandelsbüro GmbH, die etwa zeitgleich vielgestaltige und umfangreiche Restaurationsarbeiten in der Alten Nationalgalerie in Berlin durchführte, unterbreiteten verschiedene Vorschläge. Gemein ist ihnen, dass die übergroße Detaillierung der historischen Leuchten bzw. dessen, was auf den Fotografien zu erkennen war, etwas zurückgenommen wurde. Ein Bemusterungstermin für die Flurleuchten ergab eine solide und überzeugende Ausführung des vorgestellten Modells. Der Wunsch, auch von dem für die Sitzungssäle vorgesehenen Modell zunächst ein Muster zu erstellen, fand unter Hinweis auf die hierdurch entstehenden Kosten leider kein Gehör.

Schließlich gelang noch die Rekonstruktion der Deckenbemalung des Saales A 215. Der Saal zählt zu den schon bei Errichtung des Gebäudes vorhandenen. Zu einem heute nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt wurde die historische Vertäfelung herausgerissen und durch eine schlichtere helle ersetzt; zugleich erhielt der Saal eine Akustikdecke. Sowohl die neue Vertäfelung wie die Akustikdecke mussten den Sanierungsarbeiten weichen. Die freigelegte stuckverzierte Decke war in erheblichem Maß durch die Befestigung der Akustikdecke zerstört worden. Sie konnte im Zuge der Sanierungsarbeiten sogleich wieder hergestellt werden. Die kürzlich abgeschlossene Bemalung der Deckenelemente wird mit Rücksicht auf den finanziellen Aufwand, den diese Arbeiten erfordern, der letzte Teilakt der Sanierungsarbeiten sein. Die Fragen zur weiteren Rekonstruktion der Sitzungssäle sollen, ebenso wie diejenigen zur weiteren Verbesserung der Ausstattung, von Fall zu Fall entschieden werden.

Die überarbeitete Eingangstüre
3. Das Oberlandesgericht Düsseldorf nach den Sanierungsarbeiten

- ein Rundgang

Sanierungsarbeiten in Gerichtsgebäuden bieten regelmäßig Gelegenheit, die Verhältnisse für den rechtsuchenden Bürger, die Anwaltschaft und die Angehörigen des Hauses durch die Neuordnung verschiedener Bereiche, durch Ausstattungsmaßnahmen u. a. nachhaltig zu verbessern. Nicht umsonst haben die Planung der Sanierungsarbeiten, die Haushaltsverhandlungen und die Arbeiten am Hochhaus und im Altbau sich über viele Jahre erstreckt. Es wäre müßig, die einzelnen Schritte zu rekapitulieren oder mit einer Flut von Zahlen Bilanz zu ziehen. Auch für die in Mode gekommene und sicherlich notwendige sogenannte Schwachstellenanalyse gibt es geeignetere Foren.

Ein kleiner Rundgang durch Altbau und Hochhaus mag vielmehr aufzeigen, mit wie viel Übersicht und Sinn für Details das Gebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf bis zum Jahr 1910 errichtet wurde und welche Fortschritte durch die von der Staatlichen Bauverwaltung geplanten und geleiteten grundlegenden Sanierungsarbeiten der letzten Jahre erzielt werden konnten.

- Der Altbau

Eingangsbereich, Erdgeschoss

Blick von der Türe in Richtung EingangshalleDurch die überarbeitete Eingangstür gelangt man in die nach dem ursprünglichen Vorbild ausgemalte Eingangshalle, die einen offenen und freundlichen Eindruck vermittelt und mit einem zusätzlichen Geländer erstmals gehbehinderten Besuchern Erleichterung bietet. Die Anforderungen des Sicherungskonzeptes für die Justiz sind ebenfalls erfüllt. Der abgetrennte Raum für die Wachtmeister ist in erster Linie in technischer Hinsicht verbessert worden; so wurden auch die Belüftung optimiert und die Beleuchtung des Raumes den Erfordernissen angepasst.

Blick in die Eingangshalle/FoyerDurch die Glastüren, die den Bereich der Eingangsschleuse abschließen, gelangt man in das Haupttreppenhaus, welches mit besonderem Aufwand restauriert wurde. Die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes bautechnisch außergewöhnlichen und anspruchsvollen Überlegungen zur Statik finden ihre nachträgliche Rechtfertigung in der Aufmerksamkeit, die das Treppenhaus nach wie vor auf sich zieht. Der Grundriss der Treppenhalle wird bestimmt durch zwei rechts und links symmetrisch in elliptischer Schraubenlinie bis zum dritten Stockwerk ansteigende Treppenarme, die von leichten Pfeilern getragen werden. Ein korbbogenförmiges Deckengewölbe mit waagerechtem Spiegel bildet den Abschluss. Die besondere Leichtigkeit und Durchsichtigkeit der Konstruktion der Treppen und angrenzenden Außenwände schafft günstige Beleuchtungsverhältnisse, ellipsenförmige Deckenöffnungen verbinden die vier Geschosse zu einer einheitlichen, zusammenhängenden Raumwirkung.

Das ursprüngliche, nun wieder hergestellte Farbkonzept im Erdgeschoss und dem 1. und 2. Obergeschoss ist durch gelblich-helle Brauntöne der Wandflächen und Säulen und sehr helle Gewölbeflächen bestimmt. Dunkel abgesetzt sind die Einfassungen der Deckenöffnungen, die Gurtbögen und die Innenflächen der Kartuschen. Zahlreiche mittlere und dunklere Ocker- und Brauntöne setzen Akzente als Begleitlinien an den Decken, in den Kartuschen, den Ornamenten der Kapitelle und dem Band der Deckenöffnungen. Die Wirkung der Halle steigert sich im dritten Obergeschoss, wo das kuppelartige Gewölbe mit den Stichklappen in lebhafter Bemalung den ganzen Raum zusammenfasst und abschließt. Gegenüber den unteren Geschossen findet sich hier ein modifiziertes Farbkonzept. Die freistehenden Säulen weisen den hellsten Farbton auf, das Gewölbe ist in mittleren Helligkeitstönen gefasst, der Deckenspiegel hingegen dunkel. Die Wirkung des sich von unten nach oben verdunkelnden Farbklanges wird verstärkt durch das Außenlicht, das in diesem Geschoss nur noch seitlich und von unten einfallen kann.

Für Besucher, die das Gericht zum ersten Mal betreten, nicht zu verfehlen ist die zentrale Auskunftsstelle, die unmittelbar gegenüber dem Eingangsbereich geschaffen wurde. Um den optischen Eindruck und die Gebäudesubstanz des Haupttreppenhauses – der Fliesenboden hat inzwischen 90 Jahre und damit zugleich zwei Weltkriege unbeschadet überstanden - nicht zu beeinträchtigen, wurde davon abgesehen, diese in das Foyer selbst zu integrieren. In der zentralen Auskunftsstelle, dem ursprünglichen Aktensammelraum, findet der Besucher alle wesentlichen Servicefunktionen übersichtlich und bürgerfreundlich vereint. Die "Infothek" dient dem Ratsuchenden als erste Anlaufstelle und vermittelt alle notwendigen Informationen und Hilfestellungen, vor allem zum laufenden Geschäftsbetrieb.

Sitzungssaal I. Stock (jetzt Saal 130) im Jahr 1910    Sitzungssaal I. Stock (jetzt Saal 114) im Jahr 1910

 

Sämtliche Räume der Wachtmeisterei befinden sich unmittelbar rechts und links des Eingangsbereiches. Die neu ausgestattete Poststelle erleichtert die tägliche Arbeit ebenso wie die Ansiedlung der Anwaltsfächer im Bereich der Wachtmeisterei. Auch die für die Zeugen und Sachverständige notwendige Anweisungs- und Zahlstelle sowie ein neu ausgestatteter Zeugenwarteraum befinden sich leicht erreichbar in unmittelbarer Nähe.

Alle Flure sind im Zuge der Sanierungsarbeiten mit zusätzlichen Brand- und Rauchschutztüren versehen worden, die sich den schwierigen baulichen Gegebenheiten anpassen und der Vorgabe, Eingriffe in das Baudenkmal nur mit großer Zurückhaltung vorzunehmen, optimal Genüge tun.

Die Angehörigen der Geschäftsleitung sind nach wie vor in beengten und durch die baulichen Vorgaben eher abgeschiedenen Verhältnissen untergebracht. Die seit langem umgebauten und von der Geschäftsleitung genutzten Wohnungen "für Kastellan und Heizer", ließen mit ihren Grundrissen und Höhenverhältnissen keine durchgreifende Verbesserung zu.

- Erstes Obergeschoss

Auf dem Rundgang empfiehlt sich ein nächster Halt in einem der Sitzungssäle des 1. Obergeschosses. Die Betrachtung der Säle A 114 und A 130 machen ein heute nicht mehr durchzuhaltendes Grundprinzip der Gestaltung der Räume des Oberlandesgerichts deutlich. Bei der Errichtung des Oberlandesgerichts wurde besonders viel Wert darauf gelegt, in einem gut erkennbaren Gesamtkonzept jedem Bereich eine individuelle Note zukommen zu lassen. Alle sechs Sitzungssäle (heute A 114, A 130, A 208, A 215, A 224 und A 321) erhielten eine unterschiedlich gestaltete Vertäfelung. Dies ist, mit Ausnahme des Sitzungssaales A 215, in dem die ursprüngliche Vertäfelung gänzlich entfernt wurde, noch heute gut zu erkennen. Darüber hinaus unterschieden sich die Sitzungssäle in der Gestaltung der Stuckelemente im Deckenbereich, der Ausmalung der Wandflächen oberhalb der Vertäfelung und der Deckenflächen. Auch an den sämtlich in Altmessing gehaltenen Leuchten und selbst an den Mustern der Linoleumfußböden waren die einzelnen Säle zu unterscheiden. Eine Entsprechung findet dieses Prinzip im Bereich der Türzargen und -blätter, die – von Änderungen, die im Laufe der Zeit vorgenommen worden sind, abgesehen – ebenfalls von Stockwerk zu Stockwerk Unterschiede aufweisen.

Dienstzimmer im Altbau

Das Sitzungssaalmobiliar, bei Errichtung des Gebäudes nach den Bedürfnissen der Behörde geplant und in gebeiztem und gewachstem Eichenholz hergestellt, wurde - soweit noch vorhanden - überarbeitet. Sämtliche Sitzungssäle wurden so ausgelegt, dass bei Bedarf mit dem Netz der Behörde verbundene Computer in der erforderlichen Anzahl angeschlossen werden können.

Die Arbeiten in den Dienstzimmern des Altbaus galten in erster Linie der Beseitigung des vorhandenen Sanierungsstaus und der Verkabelung der gesamten Behörde im Rahmen des Projekts Justiz 2003. Sämtliche zur Verkabelung erforderlichen Leitungsstränge einschließlich der Stromzuführung und der Telefonleitungen befinden sich in breiten auf dem Fußboden verlaufenden Kabelkanälen, die überdies auch die Heizungsrohre aufnehmen. Die Erneuerung der Fenster im Erd- und ersten Obergeschoss wurde von den Denkmalbehörden nur mit Rücksicht auf das Sicherungskonzept der Justiz in Kauf genommen. In den übrigen Obergeschossen sind die immerhin 90 Jahre alten Fenster nicht nur für denkmalwürdig sondern auch für nach wie vor funktionsfähig erachtet und daher nur überarbeitet worden. Eine den Erfordernissen des Arbeitsschutzes Rechnung tragende Beleuchtung und durchgängig angebrachte Lamellen, ein neuer Anstrich, neues Mobiliar und Teppichböden runden die Arbeiten ab.

Die Sanierungsarbeiten wurden, wie eingangs erwähnt, auch dazu genutzt, die Belegung der Dienstzimmer so auszurichten, dass sie künftigen Erfordernissen gerecht wird. Über die in den vergangenen Jahren bereits angestrebte räumliche Nähe der Senatsgeschäftsstellen zu den einzelnen Senatsmitgliedern hinaus galt es, die gesamte Service-Einheit einschließlich der Kanzleikräfte optimal unterzubringen. Dies hatte die nahezu vollständige Auflösung der herkömmlichen Senatskanzlei zur Folge. Heute sind Geschäftsstellen- und Kanzleikräfte in unmittelbarer Nähe zueinander und zu den Senatsmitgliedern untergebracht. Zusammen mit Vollausstattung und Vernetzung der Behörde und der unmittelbar bevorstehenden Einführung der Verfahrenslösungen Judica und des Textsystems Justiz wird der Aktenumlauf erheblich reduziert und der Arbeitsaufwand sowie die Erledigungsfristen im Geschäftsstellen-/Kanzleibereich zusehends minimiert werden.

Sitzungssaal A 215 im Jahr 1910       Sitzungssaal A 215 im Jahr 2001

- Zweites Obergeschoss

Im zweiten Obergeschoss führt der erste Weg in den Plenarsaal, dessen Sanierung nicht gänzlich abgeschlossen werden konnte, da er während der Sanierungsarbeiten als Ausweichsitzungssaal genutzt wurde. Besonders lohnenswert ist hier die Betrachtung der Wandbilder von Professor Spatz aus dem Jahr 1913, die er selbst in einer heute noch vorhandenen handschriftlichen Beschreibung als "Bilder aus dem deutschen Rechtsleben" bezeichnet hat. Sie zeigen ein Gottesgericht aus der Zeit des Nibelungenliedes des Königs Gundikar, um 435, die Niederschreibung der Volksgesetze, veranlasst durch Karl den Großen, um 802, die Justitia als Sinnbild der Gerechtigkeit, ein Femegericht aus der Zeit des Kaisers Friedrich II. aus der Zeit um 1230 und eine Gerichtssitzung unter Kaiser Maximilian I. bei der erstmals Berufsrichter mitwirkten.

Im gegenüber liegenden Sitzungssaal A 215, dessen ursprüngliche Vertäfelung zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt entfernt worden ist, wurde im Zuge der Sanierungsarbeiten die ursprüngliche Bemalung des Deckenbereiches rekonstruiert.

- Drittes Obergeschoss

Im 3. Obergeschoss befindet sich an ihrem angestammten Platz die Bibliothek des Oberlandesgerichts. Durch einen neu geschaffenen großzügig möblierten Eingangsbereich, dem ursprünglich mit Stoffbespannung zwischen Eichenholzrahmen ausgestatteten Lesezimmer, gelangt man in die angrenzenden Räume. Besondere Aufmerksamkeit galt bei den Arbeiten dem zentralen Bibliotheksraum, der seit Errichtung des Oberlandesgerichts nahezu unverändert geblieben ist. Die Eisenkonstruktion, sog. Lipmannsche Regalen, können in den zwei jeweils 2,75 Meter hohen Geschossen mit einer Zwischendecke und einer Galerie ca. 25.000 Bände aufnehmen. Die ohnehin erforderliche, besonders beschwerliche Auslagerung des gesamten Bücherbestandes wurde dazu genutzt, die Regale und Fachböden komplett – und wohl auch erstmalig seit Errichtung des Oberlandesgerichts – zu überarbeiten.

- Das Hochhaus

Hochhaus im Jahr 2001Durch das zur Klever Straße gelegene Nebentreppenhaus gelangt der Besucher zum Übergang in das Hochhaus.

 

Hier waren Anfang 1998 die Sanierungsarbeiten aufgenommen worden. Nach der mit Rücksicht auf die Fassadenarbeiten unabdingbaren Räumung des Hochhauses wurde es von innen und außen komplett überarbeitet. Besonderes Augenmerk aller Angehörigen des Hauses – vor allem der Mitglieder der Werkvertragssenate – fand von Beginn an die als einmalig beschriebene Fassadenkonstruktion. Das seinerzeit entwickelte, an vergleichbaren Objekten allerdings nicht erprobte Prinzip versprach, die bekannten Nachteile der sog. Doppelfassaden zu eliminieren, und galt unter den damit befassten Architekten und Ingenieuren als ebenso einfach wie erfolgversprechend. Der Bereich zwischen den beiden Fassaden sollte durch Folien unterteilt werden; die hochreflektierende sog. Sommerfolie das in den Sommermonaten einfallende Sonnenlicht soweit wie eben möglich reflektieren, bevor es sich in Wärme umwandeln könnte. Restliche Wärme sollte mittels Ventilatoren nach oben abgeführt werden. Übrig blieben nach den Plänen und Erläuterungen die Vorteile der Doppelfassaden, die vor allem in einer erheblichen Schallisolierung und einer kaum sonst zu realisierenden Energieeinsparung liegen.

Die seit dem Bezug des Hochhauses mit der Doppelfassade gewonnenen Erfahrungen bestätigen leider nicht das, was die Planung versprach. Die technischen Systeme sind, soweit sie überhaupt fertiggestellt wurden, extrem fehleranfällig. Eine zentrale Steuerung ist nach wie vor nicht möglich, die Folien sind allenfalls im Handbetrieb zu bedienen, die Ventilatoren übermäßig laut. Kaum zu ertragen sind die Arbeitsbedingungen bei sommerlichen Temperaturen. Die Räume heizen sich auf, Kühlsysteme welcher Art auch immer wurden nicht vorgesehen, die fehlende Lüftungsmöglichkeit trägt zu dem als unangenehm empfundenen Raumklima bei.

Sehr viel erfolgreicher waren die Sanierungsarbeiten im Hochhaus im übrigen. Auch hier sind alle Dienstzimmer komplett neu gestaltet worden. Die Kabelkanäle verlaufen im Brüstungsbereich, die Fenster und Fensterbänke sind vollständig erneuert worden, alle Zimmer neu tapeziert, gestrichen und mit Teppichboden ausgelegt; zur Verbesserung der Schallisolierung wurden überdies die Zwischenwände verstärkt.

Blick in ein Dienstzimmer im HochhausAuch hier sind alle Räume mit neuem Mobiliar ausgestattet worden. Dem vorbeugenden Brandschutz wurde insbesondere im Bereich der Flure und des Treppenhauses große Aufmerksamkeit geschenkt, die Sanitäranlagen, vor der Sanierung ein steter Stein des Anstoßes, wurden ebenfalls erneuert.

Lohnenswert ist der Besuch der Kantine des Oberlandesgerichts, die nicht allein wegen der Qualität der angebotenen Speisen viele Besucher anzieht. Umfassend saniert, mit einer neuen Speiseausgabe, neuem Fußboden und Mobiliar versehen lädt sie zum verweilen ein. Die neue Glasfassade ermöglicht weiterhin den freien Blick auf die noch nicht gänzlich fertig gestellten Außenanlagen und die Dienstvilla, der derzeit das Hauptaugenmerk der Behörde gilt. Bei Drucklegung waren die geplanten Sanierungsarbeiten im Bereich der Dienstvilla eingestellt worden, ihr weiteres Schicksal ebenso ungewiss wie die Frage der Unterbringung der dort arbeitenden Angehörigen des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

 

 Blick in das Treppenaus 1910  Blick in das Treppenhaus 1910  Blick in das Treppenhaus 1910
                           Hauptreppenhaus im Jahr 1910

 

 Heutige Ansicht des Treppenhauses  Heutige Ansicht des Treppenhauses  Heutige Ansicht des Treppenhauses   
                        Haupttreppenhaus im Jahr 2001

 

Bild der maßgeblich an der Renovierung BeteiligtenMaßgeblich an der Renovierung beteiligt waren:
von links nach rechts: Herr Hohmann (Rheinisches Amt für Denkmalpflege), Frau Temme (Restauratorin); Fa. Jean Kramer: Herr Trost, Frau Trost, Herr Klein, Frau Purkott, Herr Hartmann, es fehlt: Herr Architekt Ing. Katsamakas, der im Auftrag von Frau Temme Motive und Muster aus Fotografien und Befunden im Computer entwickelte und in Reinzeichnungen und Vorlagen umsetzte.

4. Impressum:

Layout und Druck: Justizvollzugsanstalt Willich I
herausgegeben von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf anläßlich der Vorstellung  der sanierten Dienstgebäude Cecilienallee 3 durch den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen am 10. Mai 2001

Abdruck und Abbildung der Fotos im Text mit freundlicher Genehmigung des Autors Prof. Dr. Gisbert Knopp und des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, Köln.

 

Dokumente


 

© Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012