Das Oberlandesgericht Düsseldorf bietet seit dem 1. Juli 2010 als erstes Oberlandesgericht in Nordrhein-Westfalen die richterliche Mediation an.
Mit der Mediation erhalten die Parteien und Rechtsanwälte die Chance, einen Rechtsstreit schnell, umfassend und abschließend zu lösen.
Für die Parteien und deren Rechtsanwälte hat ein Mediationsverfahren mehrere Vorteile:
- Mediation ist freiwillig. Ein Mediationsverfahren ist dann sinnvoll, wenn die Parteien sich darauf einlassen, gemeinsam das zugrunde liegende Problem zu erarbeiten.
- Die Parteien überlegen gemeinsam und eigenverantwortlich, ggfs. mit rechtlicher Beratung durch die beteiligten Rechtsanwälte, eine dauerhafte und belastbare Lösung. Der Mediator hilft hierbei, entscheidet aber nicht.
- Im Rahmen der Mediation können und sollen auch andere zwischen den Parteien schwelende Streitigkeiten besprochen und zukunftsgerichtet geregelt werden.
- Am Ende der Mediationssitzung kann eine umfassende, vollstreckungsfähige Einigung protokolliert werden.
- Die Mediation ist vertraulich und nicht öffentlich.
- Für das Mediationsverfahren steht mehr Zeit als im Rahmen einer üblichen mündlichen Verhandlung vor Gericht zur Verfügung.
- Ein Mediationstermin wird kurzfristig abgestimmt. Rechtsanwälte müssen keine umfangreichen Schriftsätze fertigen.
- Durch die Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtsgebühren. Rechtsanwälte können ihre Vergütung wie bei einem gerichtlichen Erörterungstermin vor Gericht berechnen.
- Scheitert das Mediationsverfahren wird der Prozess fortgesetzt, ohne dass eine nennenswerte Verzögerung eingetreten ist.