InhaltZuhören bei mündlichen PrüfungenAn einer mündlichen Prüfung können die Kandidatinnen und Kandidaten, die im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung sämtliche Aufsichtsarbeiten angefertigt haben, im Erweiterungsbau des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, Eingang Kurt-Baurichter-Straße/ Ecke Klever Straße, als Zuhörer teilnehmen. Einlass ca. 9:30 Uhr. Weitere Einzelheiten finden Sie im Merkblatt über die Teilnahme an mündlichen Terminen der staatlichen Pflichtfachprüfung als Zuhörer
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© Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012