InhaltZulassungVoraussetzungen der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und die für die Meldung erforderlichen Unterlagen
VoraussetzungenDie Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt den Nachweis voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
Der Zulassungsantrag soll zurückgewiesen werden, wenn der Studiengang keine zweckmäßige Ordnung erkennen lässt (§ 7 Abs. 1 und 4 JAG NRW). MeldungDazu finden Sie hier einen Anmeldevordruck. a) Öffentlich beglaubigte Ablichtung der Geburtsurkunde
b) Ausführlicher, eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf c) Reifezeugnis (Original oder beglaubigte Kopie) d) Studienbücher, diese müssen für jedes Semester die Belegbögen enthalten sowie ggf. die Exmatrikulationsbescheinigung/en e) aktuelle Studienbescheinigung f) Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung (Original oder beglaubigte Kopie) g) Fremdsprachennachweis h) Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Studienzeit (Originale) i ) sonstige Zeugnisse und Bescheinigungen (die Einreichung ist freigestellt) j) je einen Erklärungs- und einen Erhebungsbogen k) Bescheide des JPA (z.B. über die Nichtberücksichtigung von Studienzeiten im Rahmen der Berechnung der Fachsemesterzahl für den Freiversuch) l) Zeugnis über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, soweit bereits abgelegt (Original) Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt unmittelbar nach Einreichung sämtlicher Unterlagen. Sie geht der Bewerberin oder dem Bewerber etwa eine Woche später zu . |
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© Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012