InhaltReferendare
Jeder angehende Volljurist hat vor seiner 2. juristischen Staatsprüfung als Rechtsreferendar den juristischen Vorbereitungsdienst zu durchlaufen. Möchten Sie wissen, wie Sie in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden können, oder mehr über Ihre Stellung als Rechtsreferendar und die Ausbildung selbst erfahren, können Sie sich hier eingehend informieren.
Insbesondere im "Merkblatt zum Gesuch um Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst" Für diese als PDF-Datei |
Zusätzliche Informationen |
© Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010