Oberlandesgericht Düsseldorf

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Wichtiger Hinweis zur E-Mail-Nutzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieser Übermittlungsweg dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher in dieser Form insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht. Eine Bearbeitung solcher elektronischer Post erfolgt nicht. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet.

In Rechtssachen können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vgl. § 130a Absatz 2 ZPO, § 55a Absatz 1 VwGO, § 52a Abatz. 1 FGO, § 65a Absatz 1 SGG, § 46b Absatz 2 ArbGG, § 41a Absatz 2 StPO, § 110a Absatz 2 OWiG).

Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen können Sie im Bereich der jeweiligen Online-Verfahren externer Link, öffnet neues Browserfenster im Justizportal (www.justiz.nrw.de) externer Link, öffnet neues Browserfenster entnehmen.

Die Anschrift und die Telefaxnummer des Oberlandesgerichts finden Sie auf der Startseite.

Mit freundlichen Grüßen
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail an das Oberlandesgericht Düsseldorf senden.


 

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