InhaltWichtiger Hinweis zur EmailnutzungSehr geehrte Damen und Herren, dieser Übermittlungsweg dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher in dieser Form insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht. Eine Bearbeitung solcher elektronischer Post erfolgt nicht. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. In Rechtssachen können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vgl. § 130a Abs. 2 ZPO, § 55a Abs. 1 VwGO, § 52a Abs. 1 FGO, § 65a Abs. 1 SGG, § 46b Abs. 2 ArbGG, § 41a Abs. 2 StPO, § 110a Abs. 2 OWiG). Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen können Sie im Bereich der jeweiligen Online-Verfahren Die Anschrift und die Telefaxnummer des Oberlandesgerichts finden Sie auf der Startseite. Mit freundlichen Grüßen Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail an das Oberlandesgericht Düsseldorf senden. |
Zusätzliche Informationen |
© Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010