Inhalt02.06.2008 Pressemitteilung 14/2008Mutmasslicher PKK-Gebietschef für Düsseldorf und Köln muss sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten
Der 34 jährige Ahmet A., türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, ist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch) angeklagt. Er soll zwischen Juni 2003 und Juli 2006 als Gebietsleiter der PKK („Arbeiterpartei Kurdistans“) zunächst den Bereich „Düsseldorf“, dann das Kölner Gebiet geführt haben.
Der Angeschuldigte soll sich an der PKK als kriminellen Vereinigung beteiligt und die organisatorischen, finanziellen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten im Köln-Düsseldorfer Raum geleitet haben. So soll er nachgeordneten Einheiten konkrete Vorgaben zu der Höhe der – ggfs. mit Gewalt oder Androhung von Gewalt einzutreibenden jährlichen „Zwangsspenden“ gemacht haben. Ferner soll er gebilligt haben, dass über die PKK Ausweise gefälscht und illegale Einreisen organisiert worden sein sollen. Er soll Kader und Aktivisten bestimmt haben, die an Demonstrationen im In- und europäischen Ausland teilnehmen sollten. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts wird die Anklage prüfen und voraussichtlich in den nächsten Wochen entscheiden, ob das Hauptverfahren durchgeführt werden soll. (Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 17.5.2008, Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: III-VI 6/08) Dr. Egger Oberlandesgericht Düsseldorf
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