Oberlandesgericht Düsseldorf

Startseite | Übersicht | Impressum |

24.07.2008 Pressemitteilung 17/2008

Führungsmitglied der türkischen DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) muss sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten
Der 53-jährige Faruk E., staatenlos, türkischer Abstammung, ist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter anderem wegen Mordes, Mordversuches, Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie mehrerer Sprengstoffverbrechen von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden.

Der Angeschuldigte soll seit 1990 verschiedenen marxistisch-leninistischen Gruppen, unter anderem der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi/-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front), angehört haben und für zahlreiche Tötungsdelikte, Brand- und Sprengstoffanschlägen in der Türkei verantwortlich gewesen sein.

Als Mitglied der obersten Führungsebene der DHKP-C, dem „Zentralkomitee“, soll er Attentate, teils durch Selbstmordattentäter, auf Angehörige der türkischen Justiz, Polizei und sogenannte „Abtrünniger“ angeordnet haben. Außerdem soll er in Europa, auch in Deutschland, dafür gesorgt haben, dass „Zwangsspenden“ eingetrieben, Propagandamaterial verkauft, Waffen und Sprengstoff beschafft werden.

Die Bundesanwaltschaft hat den Tatvorwurf in einer Pressemitteilung näher erläutert. Die Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft finden Sie unter www.generalbundesanwalt.de.

Der für das Verfahren zuständige 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (Vorsitzender Berthold Klein) wird die 286-seitige Anklage prüfen und voraussichtlich in den nächsten Wochen entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet und eine Hauptverhandlung durchgeführt werden soll.

(Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 26. Juni 2008, Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: III-II 1/08)

Düsseldorf, 24. Juli 2008

Dr. Egger
Oberlandesgericht Düsseldorf
Dezernat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Tel. 0211/4971-411
Fax 0211/4971-641
Email: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

 

 


 

© Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012