Inhalt25.07.2008 Pressemitteilung 19/2008Weiteres Führungsmitglied der türkischen DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) muss sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten
Die 43-jährige Heike S., Deutsche, ist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Betätigung als Mitglied in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a Strafgesetzbuch) von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden. Die Angeschuldigte soll zwischen 1996 und 1999 der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi/-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front), die für zahlreiche Tötungsdelikte, Brand- und Sprengstoffanschlägen verantwortlich gewesen sein soll, angehört haben.
Sie soll die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppierung organisiert und als führendes Mitglied in der für ganz Europa zuständigen „Parteizentrale“ in Köln gearbeitet haben. Die Bundesanwaltschaft hat den Tatvorwurf in einer Pressemitteilung näher erläutert (www.generalbundesanwalt.de).
Der für das Verfahren zuständige 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (Vorsitzender Ottmar Breidling) wird die Anklage prüfen und voraussichtlich in den nächsten Wochen entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet und eine Hauptverhandlung durchgeführt werden soll. (Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 21. Juni 2008, Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: III-VI 8/08) Düsseldorf, 25. Juli 2008 Dr. Egger
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