Oberlandesgericht Düsseldorf

Startseite | Übersicht | Impressum |

19.08.2008 Pressemitteilung 21/08

Gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG: Sitzung des 1. Kartellsenats am 20.8.2008

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt am 20.8.2008 die Sache „Axel Springer AG gegen Bundeskartellamt“, in der um die Zulässigkeit der – inzwischen gescheiterten - Übernahme der ProSiebenSat1.1 Media AG-Anteile durch die Axel Springer AG gestritten wird.

Die Axel Springer AG beabsichtigte 2005 sämtliche Stammaktien der ProSiebenSat1.1 Media AG zu übernehmen. Das Bundeskartellamt untersagte das Vorhaben mit Beschluss vom 19.1.2006, weil auf drei relevanten Märkten (Fernsehwerbemarkt, Lesermarkt Straßenverkaufszeitungen und bundesweiter Anzeigenmarkt für Zeitungen) eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der Beteiligten zu befürchten sei. Die Axel Springer AG hatte dagegen Beschwerde bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, die Beteiligten das Fusionsvorhaben dann aber im Jahr 2006 aufgegeben.

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts hatte am 29.9.2006 die Beschwerde als unzulässig verworfen, weil sich die Sache zwischenzeitlich erledigt habe. Es sei auch kein berechtigtes Interesse erkennbar, die Rechtmäßigkeit der erledigten Untersagungsverfügung gerichtlich klären zu lassen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 25.9.2007 bestätigt, dass sich die Hauptsache erledigt habe. Jedoch bestehe ein berechtigtes Interesse an der Überprüfung der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes. So hätten die Beteiligten das Vorhaben infolge der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes aufgeben. Auch könne der Ausgang des Verfahrens für künftige, wenn auch derzeit noch nicht absehbare Zusammenschlussvorhaben präjudizielle Wirkung haben. Der Bundesgerichtshof hat die Sache daher insoweit an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgericht wird nunmehr erstmals prüfen, ob die seinerzeit geplante und dann doch nicht durchgeführte Fusion zulässig gewesen wäre.

Die Sitzung beginnt am 20. August 2008 um 10.00 Uhr im Saal A01 des Oberlandesgerichts Düsseldorf. (Aktenzeichen VI-Kart 7/06 (V))

Düsseldorf, 19. August 2008

Dr. Egger
Oberlandesgericht Düsseldorf
Dezernat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Tel. 0211 4971-411
Fax 0211 4971-641
Email: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de


 

© Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012