Inhalt05.09.2008 Pressemitteilung 22/08Sauerland-Verfahren: Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der Islamischen Jihad Union
Die Bundesanwaltschaft hat am 2. September 2008 Anklage gegen Fritz Martin G., Adem Y. und Daniel Martin S. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Mitgliedschaft - bei Fritz Martin G. Rädelsführerschaft - in einer inländischen terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens sowie wegen der Verabredung eines Mordes und eines Sprengstoffverbrechens erhoben. Daniel Martin S. ist darüber hinaus wegen versuchten Mordes und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Den Tatvorwurf, von dem die Bundesanwaltschaft in der Anklage ausgeht, hat sie in einer Pressemitteilung näher erläutert www.generalbundesanwalt.de). Der Vorsitzende des zuständigen 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts, Ottmar Breidling, hat die Anklageschrift an die Verteidiger zustellen lassen und die Übersetzung für den Angeschuldigten Adem Y. veranlasst. Die Verteidiger können nun binnen zwei Monaten Stellung nehmen, ob bereits vor einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens Beweiserhebungen beantragt oder Einwendungen vorgebracht werden sollen (vgl. § 201 Absatz 1 Strafprozessordnung). Anschließend wird der Senat prüfen, ob die Anklage zur Durchführung der Hauptverhandlung zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet und eine Hauptverhandlung durchgeführt werden soll. (Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: III-VI 11/08) Düsseldorf, 5. September 2008 Dr. Egger
|
Zusätzliche Informationen |
© Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012