Inhalt17.10.2008 Pressemitteilung 26/08Verfahren „Papierkartell - Papiergroßhandel“ wird teilweise neu aufgerollt: Verhandlungstermine am 20. und 21. Oktober 2008
Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts verhandelt am Montag, 20. Oktober 2008, 10.00 Uhr, und am Dienstag, 21. Oktober 2008, 10.00 Uhr und 14.00 Uhr, in mehreren Verfahren wegen Kartellrechtsverstößen im Papiergroßhandel. 10 Papiergroßhändler hatten zwischen 1995 und 2000 – außer in Bayern und Baden-Württemberg – bundesweit verbotene Preisabsprachen für bestimmte Papiersorten getroffen (u.a. Bilderdruckpapiere 100 bis 200 Gramm, Offsetpapiere). Die Absprache erfasste jährlich den Verkauf von 800.000 bis 900.000 Tonnen Papier. Das Bundeskartellamt hatte daraufhin Bußgelder gegen die betroffenen Firmen und Mitarbeiter in Höhe von ca. 42,5 Millionen Euro verhängt. In einem Pilotverfahren hatte der 1. Kartellsenat im Jahr 2006 gegen zwei der Papiergroßhändler das vom Bundeskartellamt insoweit festgesetzte Bußgeld von 12 Millionen Euro auf rund 6 Millionen Euro reduziert. Der Bundesgerichtshof hatte am 19. Juni 2007 das Urteil hinsichtlich der Rechtsfolgen aufgehoben und an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Die vom 1. Kartellsenat damals vorgenommene Berechnung des kartellbedingten Mehrerlöses hatte der Bundesgerichtshof beanstandet und festgestellt, dass der Mehrerlös nicht auf der Grundlage von Preisunterbietungen geschätzt werden könne, sondern anhand der Preisentwicklung auf vergleichbaren Märkten zu bestimmen sei. Der nunmehr zuständige 2. Kartellsenat hat daher nun über die insgesamt noch nicht rechtskräftigen neun Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden. Die Verhandlungen finden jeweils im Saal A01 des Oberlandesgerichts statt. Düsseldorf, 17. Oktober 2008 Dr. Egger
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