Oberlandesgericht Düsseldorf

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09.12.2008 Pressemitteilung 35/08

Strafverfahren gegen Youssef Mohamad E. H. D. („Kofferbomben“): Lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten

Im Strafverfahren gegen Youssef Mohamad E. H. D. („Kofferbomben“) hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts heute den Angeklagten wegen versuchten Mordes an einer unbestimmten Anzahl von Menschen in Tateinheit mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Senat ist davon überzeugt, dass der Angeklagte gemeinsam mit seinem Mittäter Jihad H. aus Rache für „Mohamed-Karikaturen“ in deutschen Zeitungen zwei Kofferbomben in dem Regionalexpress 10121 (Fahrtrichtung Dortmund/Hamm) und in der Regionalbahn 12519 (Fahrtrichtung Koblenz) explodieren lassen wollte. Die Gasflaschen seien am 31.7.2006 nur deshalb nicht explodiert, weil der Angeklagte und sein Mittäter nicht über ausreichende chemische Kenntnisse verfügt hätten.

Der Senat ist nach der umfangreichen Beweisaufnahme und 60 Verhandlungstagen davon überzeugt, dass der Angeklagte und der Mittäter eine möglichst große Zahl von Menschen töten wollten. Um die tödliche Wirkung der Bomben zu verstärken, hätten beide den Bomben gezielt ein Benzin-Diesel-Gemisch und Maisspeisestärke beigefügt. Bei einer Explosion wäre ein 15 Meter großer Feuerball mit Splitterflug entstanden, bei der zahlreiche Menschen getötet worden wären.

Die Einlassung des Angeklagten, er habe von dem ursprünglichen Tatplan heimlich und ohne Wissen seines Mittäters abgelassen, ist nach Überzeugung des Senats unzutreffend und eine Schutzbehauptung. Das Gericht ist auch davon überzeugt, dass der Mittäter Jihad H. nicht gefoltert worden und seine mehrfachen Angaben vor den libanesischen Behörden zur Tatbegehung und Tötungsabsicht verwertbar seien. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte die treibende Kraft gewesen sei, der den Mittäter Jihad H. zu der Tat überredet habe.

Der Angeklagte kann gegen das Urteil innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Düsseldorf, 9.12.2008

Dr. Egger
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