Inhalt29.01.2009 Pressemitteilung Nr. 3/09„Sauerland-Verfahren“: Prozess beginnt am 24. März 2009 – Pool-Bildung
Die Hauptverhandlung im sogenannten „Sauerland“-Verfahren gegen die drei Angeklagten Fritz Martin G., Adem Y. und Daniel Martin S. wird am 24. März 2009 beginnen.
Die Angeklagten müssen sich vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Mitgliedschaft - bei Fritz Martin G. Rädelsführerschaft – in einer inländischen terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens sowie wegen Verabredung eines Mordes und Verabredung eines Sprengstoffverbrechens verantworten. Daniel Martin S. ist darüber hinaus wegen versuchten Mordes und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt (vgl. auch die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf Nr. 22/08 vom 5.9.2008). Der 6. Strafsenat hat die Anklage der Bundesanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling hat zunächst die folgenden Hauptverhandlungstermine bestimmt: Dienstag, 24. März 2009 Die Hauptverhandlungstermine finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt und beginnen - soweit nichts anderes angeordnet ist – um 9.15 Uhr, montags um 11.00 Uhr. Ob alle Termine durchgeführt werden, richtet sich nach dem Prozessverlauf. Terminsänderungen sind daher jederzeit möglich. Das Sitzungsgebäude wird am ersten Hauptverhandlungstag 90 Minuten und an den weiteren Hauptverhandlungstagen 45 Minuten, der Sitzungssaal 20 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. 40 Plätze sind bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert. Bis dahin nicht eingenommene Plätze werden an wartende Zuhörer vergeben, die sonst keinen Einlass finden könnten. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal und im Foyer sind im Rahmen einer Pool-Lösung bis zum Beginn der Sitzung gestattet. Als Pool-Führer werden jeweils zwei Fotoreporter und zwei jeweils aus höchstens drei Personen bestehende, von den deutschen öffentlichrechtlichen bzw. privaten Fernsehanstalten gestellte - sowie namentlich und mit sonstigen Personalien vorher ausgewiesene - Kamerateams zugelassen, sofern diese sich zuvor bis eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts unter Angabe ihrer Personalien angemeldet haben. Die Bestimmung der Pool-Führer bleibt einer Einigung der interessierten Presseorgane bzw. Fernsehanstalten überlassen. Der Senat wird demnächst entscheiden, ob die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen einen mutmaßlichen vierten Mittäter der „Sauerland-Gruppe“, Atilla S., zur Durchführung der Hauptverhandlung zugelassen und mit diesem Verfahren verbunden wird (vgl. auch die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf Nr. 36/08 vom 17.12.2008). (Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: III-VI 11/08) Düsseldorf, 29.1.2009 Dr. Egger |
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