Inhalt05.03.2009 Pressemitteilung Nr. 10/09Kartellbußgeldverfahren gegen Industrieversicherer: Verhandlung beginnt am 10. März 2009
Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt ab dem 10. März 2009 in einem Kartellbußgeldverfahren gegen mehrere Industrieversicherer.
Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2005 gegen 16 Versicherungsunternehmen sowie deren Vorstände und einige leitende Mitarbeiter wegen unzulässiger Kartellabsprachen Bußgelder in Höhe von ca. 150 Millionen Euro verhängt. Die betroffenen Versicherungsunternehmen sollen zwischen Juli 1999 und März 2003 wettbewerbsbeschränkende Absprachen für die Versicherungssparten der industriellen Sachversicherungen und Transportversicherungen getroffen haben. So soll etwa vereinbart worden sein, Versicherungsbeiträge während eines laufenden Versicherungsvertrages nicht zu senken, bei mehrjährigen Verträgen Ausstiegs- und Anpassungsklauseln vorzusehen und nicht durch niedrigere Prämienangebote Sanierungsbemühungen anderer Wettbewerber zu unterlaufen. Gegen die Bescheide des Bundeskartellamtes haben die Versicherungsunternehmen und deren Mitarbeiter Einspruch eingelegt. Zunächst wird vor dem Oberlandesgericht über die Bußgelder gegen drei Versicherungsunternehmen und deren beteiligte Mitarbeiter verhandelt werden: - Gothaer Allgemeine Versicherung AG (Bußgeld 6,4 Millionen Euro), - HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (Bußgeld 25 Millionen Euro) und - AXA Versicherung AG (Bußgeld 25,5 Millionen Euro). Zwei Versicherungsunternehmen haben ihre Einsprüche inzwischen zurückgenommen. Über die Einsprüche der verbleibenden 11 Versicherungsunternehmen soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Als Hauptverhandlungstermine sind vorgesehen: Dienstag, 10. März 2009, Die Sitzungen beginnen jeweils um 10.00 Uhr im Saal A01 des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Ob alle Termine durchgeführt werden, richtet sich nach dem Prozessverlauf. Terminsänderungen sind daher jederzeit möglich. (Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: VI Kart 18-26/06 OWi) Düsseldorf, 5. März 2009 Dr. Ulrich Egger |
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