Inhalt29.07.2009 Pressemitteilung Nr. 22/09In dem Strafverfahren gegen den 48-jährigen Hüseyin A. wird voraussichtlich am Freitag, 31.7.2009, 10.30 Uhr, das Urteil verkündet werden.
In dem Strafverfahren gegen den 48-jährigen Hüseyin A. wird voraussichtlich am Freitag, 31.7.2009, 10.30 Uhr, das Urteil verkündet werden.
Der Angeklagte ist wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch) in Tateinheit mit Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch) angeklagt. Der Angeklagte soll u. a. von Sommer 2007 bis April 2008 Führungsverantwortlicher der PKK in Deutschland gewesen sein. Im August 2007 soll er ferner eine 21-jährige Kurdin durch Drohung zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen haben (vgl. auch die Pressemitteilung Nr. 12/09 vom 2.4.2009 und die Pressemitteilung Nr. 2/09 vom 7.1.2009). Der Prozess hat am 27.4.2009 vor dem zuständigen 6a. Strafsenat des Oberlandesgerichts (Vorsitzender Lutz Braunöhler) begonnen, und es ist bislang an 13 Tagen verhandelt worden. Die Bundesanwaltschaft hat in der Sitzung am 27.7.2009 eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und die Verteidigung von nicht mehr als drei Jahren und neun Monaten beantragt. Die Hauptverhandlung findet im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt. (Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: III-VIa 1/09) Düsseldorf, 29. Juli 2009 Dr. Ulrich Egger Oberlandesgericht Düsseldorf |
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