Inhalt31.08.2009 Pressemitteilung Nr. 26/09Kartellverfahren Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e. V. gegen Bundeskartellamt wegen „Milchlieferstopp“: mündliche Verhandlung am Mittwoch, 2.9.2009
Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt am Mittwoch, 2.9.2009, 10.00 Uhr, in einem Kartellverfahren des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter e. V. gegen das Bundeskartellamt wegen eines Aufrufs zum „Milchlieferstopp“ im Mai 2008. Nachdem der Lebensmitteleinzelhandel im April 2008 bei den Molkereien Preisreduzierungen von bis zu 14 Cent hatte durchsetzen können, war der Rohmilchpreis teilweise bis auf 30 Cent je Kilogramm Milch gesunken. Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e. V. hat nach einer Mitgliederbefragung zu einem Milchlieferstopp (88% Zustimmung) mit einem Rundschreiben vom 26.5.2008 an seine Mitglieder und einem weiteren Schreiben vom selben Tag unter der Überschrift „Milchviehhalter lassen ab morgen ihre Milch zu Hause“ mitgeteilt, dass man sich mit einer „Milchpreisoffensive 2008“ zur Wehr setzen müsse. Nach Einschätzung des Verbandes sollen sich 90% der Mitglieder beteiligt haben und in den ersten Tagen bis zu 85% der Milchmenge nicht mehr an die Molkereien geliefert worden sein. Der Lieferstopp wurde am 5.6.2008 beendet. Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 12.11.2008 festgestellt, dass das Verhalten des Verbandes ein kartellrechtswidriger Boykottaufruf gewesen sei (Verstoß gegen § 21 Absatz 1 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Der klagende Verband wendet sich gegen diese Feststellung. Der 1. Kartellsenat verhandelt in dieser Sache am Mittwoch, 2.9.2009, 10.00 Uhr, im Saal A 208 des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Sofern Sie an dem Termin als Zuhörer teilnehmen möchten, informieren Sie bitte vorab die Pressestelle. Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen VI-Kart 13/08 (V) Düsseldorf, 31.8.2009 Dr. Ulrich Egger Oberlandesgericht Düsseldorf |
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