Inhalt20.10.2009 Pressemitteilung Nr. 29/09Mutmaßliche Mitglieder der türkischen DHKP-C („Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagt
Der 40-jährige Ahmet I. und der 36-jährige Cengiz O. sind vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf von der Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1 StGB, § 34 Abs. 4 AWG) angeklagt worden. Sie sollen als hochrangige Funktionäre der Europaorganisation der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) seit 2002 u. a. Gelder zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes der DHKP-C beschafft, Kader geschult und neue Mitglieder rekrutiert haben. Den Tatvorwurf, von dem die Bundesanwaltschaft ausgeht, hat sie in einer Pressemitteilung näher erläutert (www.generalbundesanwalt.de Der für das Verfahren zuständige 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts, Vorsitzender Ottmar Breidling, wird die Anklage prüfen und voraussichtlich in den nächsten Wochen entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet und eine Hauptverhandlung durchgeführt werden soll. Düsseldorf, 20. Oktober 2009 Dr. Ulrich Egger |
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