Oberlandesgericht Düsseldorf

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06.11.2009 Pressemitteilung Nr. 32/09

Fall „Kassandra“: weitere Beschwerde bei dem Oberlandesgericht eingegangen

Im Fall „Kassandra“ (Verdacht des versuchten Mordes an einem neunjährigen Kind in Velbert) ist gestern bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf die weitere Beschwerde der Verteidigerin des Beschuldigten, Astrid Denecke aus Hamburg, gegen die Haftentscheidung des Landgerichts Wuppertal eingegangen.

Für die Prüfung der Beschwerde ist der 3. Strafsenat zuständig. Der Vorsitzende des Senats, Vorsitzender Lutz Braunöhler, hat die Akten bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angefordert. Nach Eingang der Akten wird der Senat die Sache prüfen.

Düsseldorf, 6. November 2009
Dr. Ulrich Egger

Oberlandesgericht Düsseldorf
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