Inhalt27.11.2009 Pressemitteilung Nr. 37/09Oberlandesgericht prüft Abschluss- und Verwaltungskosten bei Lebensversicherungen - mündliche Verhandlung am 1.12.2009
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt am Dienstag, 1.12.2009, über die Frage, ob Versicherungsunternehmen bei Kapitallebensversicherungen Abschluss- und Verwaltungskosten verlangen dürfen. Der Kläger hatte bei der beklagten Versicherung Ende der 90er Jahre in Zusammenhang mit der Finanzierung von Bauvorhaben sechs Kapitallebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von rund 39 Millionen € abgeschlossen. Mit seiner Klage fordert er rund 2,3 Millionen € Abschluss- und Verwaltungskosten zurück. Er hält die entsprechende allgemeine Geschäftsbedingung für unwirksam, weil nicht deutlich werde, dass die Versicherung kalkulatorische anstelle tatsächlich entstandener Abschlusskosten berechne. Diese kalkulatorischen Kosten stünden auch in einem völligen Missverhältnis zu den tatsächlichen Kosten. Die beklagte Versicherung beruft sich dagegen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.10.2005 (Aktenzeichen IV ZR 162/03) und meint, dass die Kosten zu Recht erhoben worden seien. Außerdem entspreche der Prozentsatz der angesetzten kalkulatorischen Kosten dem marktüblichen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage gegen die Versicherung in erster Instanz am 23.06.2009 abgewiesen. Zwar sei die Klausel intransparent und daher unwirksam. Jedoch sei für den Kläger erkennbar gewesen, dass solche Kosten üblich und von ihm zu tragen seien. Die Berufungsverhandlung beginnt am 1.12.2009, 10.30 Uhr, in Saal A 114 des Oberlandesgerichts. (Aktenzeichen I-4 U 139/08) Düsseldorf, 27. November 2009 Dr. Ulrich Egger |
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