Inhalt17.12.2009 Pressemitteilung Nr. 41/09Weiteres mutmaßliches Mitglied der türkischen DHKP-C („Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagt
Die 34-jährige Nurhan E. ist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf von der Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz angeklagt worden (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB, § 34 Abs. 4 AWG). Sie soll als hochrangige Führungsfunktionärin der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) von 2002 bis 2008 die Parteiarbeit zunächst für die „Region Westfalen“, dann ab 2007 als Deutschland- und Europaverantwortliche, koordiniert und kontrolliert haben. Den Tatvorwurf, von dem die Bundesanwaltschaft ausgeht, hat sie in einer Pressemitteilung näher erläutert (www.generalbundesanwalt.de). Der Vorsitzende des zuständigen 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts, Ottmar Breidling, hat die Anklageschrift an die Angeschuldigte und dessen Verteidiger zustellen lassen. Die Verteidiger können binnen drei Wochen Stellung nehmen, ob bereits vor einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens Beweiserhebungen beantragt oder Einwendungen vorgebracht werden sollen (vgl. § 201 Absatz 1 Strafprozessordnung). Anschließend wird der Senat prüfen, ob die Anklage zur Durchführung der Hauptverhandlung zugelassen und mit der bereits hier im Oktober 2009 eingegangen Anklage gegen Ahmet I. und Cengiz O. verbunden werden soll (vgl. Pressemitteilung Nr. 29/09 des Oberlandesgerichts vom 20.10.2009 und Pressemitteilung Nr. 21 Düsseldorf, 17. Dezember 2009 Dr. Ulrich Egger |
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