Inhalt"Al Qaida-Verfahren": Hauptverhandlung am 20.1.2010 - PoolbildungDie Hauptverhandlung im sogenannten „Al Qaida-Verfahren“ gegen den Angeklagten Yasser A. S. vor dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts beginnt am 20.1.2010. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts hatte am 5.12.2007 zwei Mitglieder der Al-Qaida-Gruppe zu Freiheitsstrafen von sieben Jahren und sechs Jahren sowie einen dritten Angeklagten wegen Unterstützung der Gruppierung zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angeklagten hatten zahlreiche Lebensversicherungen abgeschlossen, um in der Folge einen Unfalltod vorzutäuschen und dann zu Unrecht Versicherungssummen in Höhe von mehr als 4,3 Millionen Euro zu kassieren. Mit dem Geld sollte der bewaffnete Kampf von Al Qaida unterstützt werden (vgl. auch die Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf Nr. 34/07 vom 5.12.2007, Nr. 16/06 vom 7.12.2006 und Nr. 6/06 vom 4.5.2006 sowie die Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft Nr. 25/05 Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.8.2009 (Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 171/2009 Für das Verfahren ist nach der Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht nunmehr der 2. Strafsenat, Vorsitzender Berthold Klein, zuständig. Der Vorsitzende hat die folgenden Termine bestimmt: • Mittwoch, 20.1.2010, 9.15 Uhr • Donnerstag, 4.2.2010, 9.15 Uhr • Freitag, 5.2.2010, 9.15 Uhr • Donnertag, 11.2.2010, 9.15 Uhr • Freitag, 12.2.2010, 9.15 Uhr Die Sitzungen finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt. Ob alle Termine durchgeführt werden, richtet sich nach dem Prozessverlauf. Terminsänderungen sind daher jederzeit möglich. Das Sitzungsgebäude wird am ersten Hauptverhandlungstag 90 Minuten und an den weiteren Hauptverhandlungstagen 45 Minuten, der Sitzungssaal 20 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal und im Foyer sind im Rahmen einer Pool-Lösung bis zum Beginn der Sitzung gestattet. Als Pool-Führer werden jeweils zwei Fotoreporter und zwei jeweils aus höchstens drei Personen bestehende, von den deutschen öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Fernsehanstalten gestellte - sowie namentlich und mit sonstigen Personalien vorher ausgewiesene - Kamerateams zugelassen, sofern diese sich zuvor bis eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts unter Angabe ihrer Personalien angemeldet haben. Die Bestimmung der Pool-Führer bleibt einer Einigung der interessierten Presse bzw. Fernsehanstalten überlassen. Dr. Ulrich Egger |
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