Inhalt"Sauerland-Verfahren": Termine Plädoyers und Urteilsverkündung - PoolbildungPressemitteilung Nr. 04/2010 vom 21.01.2010
Im sogenannten „Sauerland-Verfahren“ soll nach der derzeitigen Planung mit den Plädoyers am 3.2.2010 begonnen und das Urteil ggfs. am 4.3.2010 verkündet werden. Vorbehaltlich des weiteren Prozessverlaufs hat der Vorsitzende des 6. Strafsenats, Ottmar Breidling, mit den Beteiligten folgende Planung abgestimmt:• Dienstag, 2.2.2010, 11.00 Uhr: Abschluss der Beweisaufnahme (Verlesen von Urkunden) • Mittwoch, 3.2.2010, Donnerstag, 4.2.2010, jeweils 9.15 Uhr: Plädoyer Bundesanwaltschaft • Dienstag, 9.2.2010, 9.15 Uhr: Plädoyer Verteidiger Gelowicz • Mittwoch, 10.2.2010, 9.15 Uhr: Plädoyer Verteidiger Yilmaz • Mittwoch, 17.2.2010, 9.15 Uhr: Plädoyer Verteidiger Schneider • Donnerstag, 18.2.2010, 9.15 Uhr: Plädoyer Verteidiger Selek • Dienstag, 23.2.2010, Mittwoch, 24.2.2010, jeweils 9.15 Uhr: Schlusswort der Angeklagten • Donnerstag, 4.3.2010, 9.15 Uhr: Urteilsverkündung Die Hauptverhandlungstermine finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt. Ob alle Termine durchgeführt werden, richtet sich nach dem Prozessverlauf. Terminänderungen sind daher jederzeit möglich. Das Sitzungsgebäude wird am 3.2.2010 und am 4.3.2010 90 Minuten, an den anderen Tagen 45 Minuten, der Sitzungssaal 20 Minuten, vor Sitzungsbeginn geöffnet. 40 Plätze sind bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert. Bis dahin nicht eingenommene Plätze werden an wartende Zuhörer vergeben, die sonst keinen Einlass finden könnten. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal und im Foyer sind im Rahmen einer Pool-Lösung bis zum Beginn der Sitzung gestattet. Als Pool-Führer werden jeweils zwei Fotoreporter und zwei jeweils aus höchstens drei Personen bestehende, von den deutschen öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Fernsehanstalten gestellte - sowie namentlich und mit sonstigen Personalien vorher ausgewiesene - Kamerateams zugelassen, sofern diese sich zuvor bis eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts unter Angabe ihrer Personalien angemeldet haben. Die Bestimmung der Pool-Führer bleibt einer Einigung der interessierten Presse bzw. Fernsehanstalten überlassen. Dr. Ulrich Egger |
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