InhaltKreuze in den Gerichtssälen von Amts- und Landgericht Düsseldorf: Persönliche Erklärung der Präsidentin des OberlandesgerichtsPressemitteilung Nr. 08/2010 vom 22.02.2010
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anne-José Paulsen nimmt nach Rückkehr von einer Auslandsdienstreise dazu Stellung, dass in dem Neubau des Amts- und Landgerichts Düsseldorf keine Kreuze mehr aufgehängt werden sollen: „Die Bedeutung des Christentums für die abendländische Kultur und für die Werteordnung unserer Gesellschaft steht außer Frage. Deshalb ist auch das Grundgesetz im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen erlassen worden. Gleichwohl schreibt gerade dieses Grundgesetz vor, dass der Staat insbesondere seine Gerichte – sich weltanschaulich neutral zu verhalten haben. Dies erklärt, weshalb sich weder in den Bundesgerichten, wie etwa dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof, noch im Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in den Sitzungssälen Kreuze befinden. In Nordrhein-Westfalen hängen nur in 40 bis 60 von ca. 1.300 Gerichtssälen Kreuze. Bereits vor 40 Jahren sind alle Kreuze aus den Sitzungssälen der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen entfernt worden. So hängen gerade auch im Rheinland in praktisch keinem Gerichtssaal Kreuze, sei es in der Domstadt Aachen, am Sitz des Erzbischofs von Köln, in der früheren Bundeshauptstadt Bonn oder im Oberlandesgericht Düsseldorf, ohne dass dies in den letzten Jahren von der Öffentlichkeit oder Politik beanstandet worden wäre. Ich begrüße es, dass ich Mitte März in einem schon seit längerem vereinbarten Gespräch mit dem Stadtdechanten Msgr. Rolf Steinhäuser und dem Superintendenten Ulrich Lilie Gelegenheit haben werde, in gegenseitigem Respekt die jeweiligen Argumente zu erörtern und meinen Standpunkt zu erläutern.“ Dr. Ulrich Egger |
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