Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Claudia Neuhaus tritt Ende April 2010 wegen Erreichens der Altersgrenze mit 65 Jahren in den Ruhestand. Der von ihr seit mehr als neun Jahren geleitete 1. Strafsenat hat die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Straf- und Bußgeldverfahren entscheidend und nachhaltig geprägt.
Claudia Neuhaus hatte ab 1974 zunächst bei dem Landgericht Düsseldorf als Richterin gearbeitet. Nach ihrer erfolgreichen Erprobung 1986 bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Senat für Transport- und Steuerberatersachen kehrte sie zunächst zum Landgericht Düsseldorf zurück. Im Dezember 1988 wechselte sie dann zum Oberlandesgericht und wurde dort zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Dort arbeitete sie zunächst sieben Jahre im 2. Straf- und Bußgeldsenat, dann auch im Senat für Steuerberatersachen, später in einem Senat für Miet- und Pachtstreitigkeiten.
1998 wurde Claudia Neuhaus dann zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Sie war 1998 damit eine der ersten Frauen des Oberlandesgerichts, die einen Senat leiteten. Sie führte zunächst einen Zivil- und Strafsenat und übernahm 2001 den Vorsitz des 1. Strafsenats und des 1. Senats für Bußgeldsachen sowie dann auch den Vorsitz des 3. Senats für Steuerberater- und Wirtschaftsprüfersachen.
Claudia Neuhaus war ab 1999 außerdem vier Jahre Pressesprecherin des Oberlandesgerichts und mehrere Jahre stellvertretende Pressesprecherin. Sie lebt in Düsseldorf, ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder.
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Anne-José Paulsen wird Claudia Neuhaus am Donnerstag, 29. April 2010, 11.00 Uhr, offiziell im Plenarsaal des Oberlandesgerichts verabschieden.
Dr. Ulrich Egger
Pressedezernent
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