InhaltUnterstützung des iranischen Raketenprogramms: Dritter Angeklagter19.08.2010 Pressemitteilung Nr. 26/2010
Der 65-jährige Heinz Ulrich K. ist von der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz, der 52-jährige Mohsen A. wegen Anstiftung hierzu, angeklagt worden. Heinz Ulrich K. soll gemeinsam mit Mohsen A. und dem 49-jährigen Dr. Behzad S. im Juli 2007 einen Vakuum-Sinterofen aus Deutschland in den Iran im Zusammenhang mit dem iranischen Raketenprogramm exportiert haben. Mohsen A. und Dr. Behzad S. sind deswegen bereits im April 2010 angeklagt worden (vgl. die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nr. 11/2010 vom 7.4.2010 und die Pressemitteilungen der Bundesanwaltschaft Nr. 6/2010 vom 7.4.2010 und Nr. 18/2010 vom 19.8.2010). Der für das Verfahren zuständige 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Barbara Havliza wird die Anklage prüfen. Der Senat wird voraussichtlich in den nächsten Wochen entscheiden, ob vor Eröffnung des Hauptverfahrens hinsichtlich beider Anklagen eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Klärung europarechtlicher Fragen herbeizuführen ist. Düsseldorf, 19.8.2010 Dr. Ulrich Egger |
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