31.08.2010 Pressemitteilung Nr. 29/2010
Der 35-jährige Vijikanendra V. S., der 33-jährige Sasitharan M. und der 39-jährige Koneswaran T. sind vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz angeklagt worden (§ 129a Abs. 1, § 129b Strafgesetzbuch, § 34 Abs. 4 Außenwirtschaftsgesetz).
Sie sollen als hochrangige Kader der „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ die Beschaffung von Gelder koordiniert haben, um den bewaffneten Kampf zur Loslösung des mehrheitlich von Tamilen besiedelten Nord-und Ostteils Sri Lankas zu finanzieren. Den Tatvorwurf, von dem die Bundesanwaltschaft ausgeht, hat sie in einer Pressemitteilung näher erläutert (www.generalbundesanwalt.de).
Der für das Verfahren zuständige 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts, Vorsitzender Ottmar Breidling, wird die Anklage prüfen und voraussichtlich in den nächsten Wochen entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet und eine Hauptverhandlung durchgeführt werden soll.
Dr. Ulrich Egger
Pressedezernent
Oberlandesgericht Düsseldorf
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