InhaltUnterhaltrecht: Neue Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle15.09.2010 Pressemitteilung Nr. 31/2010
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben die für den Oberlandesgerichtsbezirk geltenden Leitlinien zur „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst. Die Leitlinien zur „Düsseldorfer Tabelle“ sind zwischen den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf abgestimmt und sollen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf gewährleisten. Die Leitlinien ergänzen und konkretisieren für den Oberlandesgerichtsbezirk die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“. Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten in Deutschland und dem Deutschen Familiengerichtstag ebenfalls vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben. Die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle legen etwa fest, wie der Unterhaltsbedarf zu berechnen, inwieweit Einkommen und Einnahmen unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wie Zuwendungen Dritter zu bewerten oder welche Kosten bei der Unterhaltsberechnung abziehbar sind. Die ab 1.9.2010 geltenden „Düsseldorfer Leitlinien“ können auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abgerufen werden. Dr. Ulrich Egger |
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