InhaltBerufung: Anwohner verklagen Edelstahlwerk24.09.2010 Pressemitteilung 32/2010
Am Freitag, 24.9.2010, verhandelt der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Berufungsverfahren über die Klage von Anwohnern gegen ein Edelstahlwerk in Krefeld. Die zehn Kläger machen geltend, dass durch Emissionen deren Pkw beschädigt worden seien.
Das Landgericht Krefeld hatte am 25.3.2010 die Betreiberin des Edelstahlwerks zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als 30.000 Euro verurteilt. Das Landgericht war erstinstanzlich davon überzeugt, dass die Fahrzeuge der Kläger durch Partikelemissionen des Werkes beschädigt worden seien. Die Schäden an den Fahrzeugen, Staub, Oxidationsspuren, Materialfraß und Oberflächenanätzungen an den Scheiben, stünden in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang. Auch sei die chemische Zusammensetzung der Staubpartikel auf den Fahrzeugen mit Anteilen von Calcium, Silizium, Natrium, Magnesium, Aluminium, Kalium, Titan und Mangan für die Edelstahlproduktion typisch. Die Beklagte sei ferner Betreiberin der Anlage, unabhängig davon, ob noch andere Unternehmen auf dem Gelände tätig seien. Die Beklagte hat gegen die landgerichtliche Entscheidung Berufung eingelegt. Sie hat u. a. geltend gemacht, dass die Schäden an den Fahrzeugen nicht durch die Emissionen verursacht worden seien und sie die Anlage im Übrigen bestimmungsgemäß betrieben habe. Die Sitzung beginnt um 12.00 Uhr in Saal A 224 des Oberlandesgerichts. Düsseldorf, 23.9.2010 Dr. Ulrich Egger
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