InhaltLuftangriff in der Nähe von Kundus im September 2009: Antrag auf gerichtliche Entscheidung eingegangen17.11.2010 Pressemitteilung Nr. 37/2010
Am Montag, 15.11.2010, ist bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Antrag eingegangen, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen eines Luftangriffs am 04.09.2009 in der Nähe von Kunduz gerichtlich überprüfen zu lassen.
Die Bundesanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Soldaten am 16.04.2010 gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. (vgl. die Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft Nr. 08/2010 vom 19.04.2010, www.generalbundesanwalt.de). Hiergegen wendet sich der Antragsteller, der nach seinem Vortrag bei dem Luftangriff zwei seiner Söhne verloren haben soll. Der Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage wird zunächst der Bundesanwaltschaft zur Stellungnahme zugeleitet werden. Der für die Entscheidung zuständige 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts, Vorsitzende Richterin Barbara Havliza, wird dann demnächst im Rahmen eines sogenannten Klageerzwingungsverfahrens den Antrag prüfen. Düsseldorf, 17.11.2010 Dr. Ulrich Egger |
Zusätzliche Informationen |
© Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012