InhaltStrafverfahren gegen drei mutmaßliche DHKP-C-Mitglieder: Ende der Beweisaufnahme22.11.2010 Pressemitteilung Nr. 38/2010
Am Dienstag, 23.11.2010, wird voraussichtlich die Beweisaufnahme in dem Strafverfahren gegen drei mutmaßliche DHKP-C-Mitglieder geschlossen und mit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft begonnen werden.
Die Angeklagten sollen als hochrangige Führungsfunktionäre der türkischen DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) von 2002 bis 2008 u. a. Gelder zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes der DHKP-C beschafft, Kader geschult und neue Mitglieder rekrutiert haben (vgl. die Pressemitteilung Nr. 7 vom 26.01.2010). Vorbehaltlich des weiteren Prozessverlaufs werden sich nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft die Plädoyers der Verteidiger und die Schlussworte der Angeklagten anschließen. Ggfs. wird dann im Dezember 2010 ein Urteil verkündet werden. Der Vorsitzende des 6. Strafsenats Ottmar Breidling hat die folgenden Termine bestimmt: • Dienstag, 23.11.2010, 9.15 Uhr (ab 14.00 Uhr Plädoyer Bundesanwaltschaft) • Mittwoch, 24.11.2010, 9.15 Uhr (Fortsetzung Plädoyer Bundesanwaltschaft) • Donnerstag, 25.11.2010, 9.15 Uhr • Dienstag, 30.11.2010, 11.00 Uhr • Mittwoch, 01.12.2010, 9.15 Uhr • Donnerstag, 02.12.2010, 9.15 Uhr • Dienstag, 07.12.2010, 9.15 Uhr • Mittwoch, 08.12.2010, 9.15 Uhr • Donnerstag, 09.12.2010, 9.15 Uhr • Dienstag, 14.12.2010, 9.15 Uhr • Mittwoch, 15.12.2010, 9.15 Uhr • Donnerstag, 16.12.2010, 9.15 Uhr • Dienstag, 21.12.2010, 9.15 Uhr • Mittwoch, 22.12.2010, 9.15 Uhr • Donnerstag, 23.12.2010, 9.15 Uhr. Die Hauptverhandlungstermine finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt. Ob alle Termine durchgeführt werden, richtet sich nach dem Prozessverlauf. Terminänderungen sind jederzeit möglich. Das Sitzungsgebäude wird 45 Minuten, der Sitzungssaal 20 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. 40 Plätze sind bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert. Bis dahin nicht eingenommene Plätze werden an wartende Zuhörer vergeben, die sonst keinen Einlass finden könnten. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal und im Foyer sind im Rahmen einer Pool-Lösung bis zum Beginn der Sitzung gestattet. Als Pool-Führer werden jeweils zwei Fotoreporter und zwei jeweils aus höchstens drei Personen bestehende, von den deutschen öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Fernsehanstalten gestellte - sowie namentlich und mit sonstigen Personalien vorher ausgewiesene - Kamerateams zugelassen, sofern diese sich zuvor bis eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts unter Angabe ihrer Personalien angemeldet haben. Die Bestimmung der Pool-Führer bleibt einer Einigung der interessierten Presseorgane bzw. Fernsehanstalten überlassen. Düsseldorf, 22.11.2010 Dr. Ulrich Egger
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