Oberlandesgericht Düsseldorf

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Urteil gegen mutmaßliches DHKP-C-Mitglied

08.12.2010 Pressemitteilung Nr. 40/2010

In einem Strafverfahren gegen ein mutmaßliches DHKP-C-Mitglied wird voraussichtlich am Donnerstag, 09.12.2010, das Urteil verkündet werden.

Die Bundesanwaltschaft hatte den 36-jährigen Sinan B. im Juni 2010 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchter schwerer Brandstiftung und Verabredung zum Totschlag angeklagt. Der Angeklagte soll sich als Aktivist der türkischen DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) im Frühjahr 1995 an zwei gescheiterten Brandanschlägen auf türkische Banken in Duisburg und Köln beteiligt haben. Von August 1997 bis Februar 1998 soll er ferner als Führungsmitglied des DHKP-C Gebiets Duisburg u. a. „Spendengelder“ eingetrieben haben (vgl. die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf Nr. 36/2010 vom 03.11.2010).

Nach fünf Verhandlungstagen vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts, Vorsitzende Richterin Barbara Havliza, wird morgen voraussichtlich das Urteil verkündet werden. Bundesanwaltschaft und Verteidigung haben eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verabredung zum Totschlag beantragt.

Die Urteilsverkündung findet im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt. Die Sitzung beginnt um 10.00 Uhr.

Dr. Ulrich Egger
Pressedezernent
Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
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