14.12.2010 Pressemitteilung Nr. 43/2010
In dem Prozess gegen drei mutmaßliche DHKP-C-Mitglieder wird voraussichtlich am Donnerstag, 16.12.2010, das Urteil verkündet werden.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Oktober und Dezember 2009 den 41-jährigen Ahmet I., den 37-jährige Cengiz O. und die 35-jährige Nurhan E. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz angeklagt (vgl. die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nr. 7/10 vom 26.01.2010). Die Angeklagten sollen als hochrangige Führungsfunktionäre der türkischen DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) von 2002 bis 2008 u. a. Gelder zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes der DHKP-C in der Türkei beschafft, Kader geschult und neue Mitglieder rekrutiert haben.
Nach 51 Verhandlungstagen vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts, Vorsitzender Richter Ottmar Breidling, wird am Donnerstag, 16.12.2010, voraussichtlich das Urteil verkündet werden. Die Bundesanwaltschaft hat für Ahmet I. und Cengiz O. Freiheitsstrafen von 4 Jahren 6 Monaten und 7 Jahre 6 Monate wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, für Nurhan E. eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren wegen Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung beantragt. Die übrigen Tatvorwürfe sind im Hinblick auf die genannten Delikte eingestellt worden.
Die Sitzung findet im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt und beginnt um 9.15 Uhr.
Das Sitzungsgebäude wird 45 Minuten, der Sitzungssaal 20 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. 40 Plätze sind bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert. Bis dahin nicht eingenommene Plätze werden an wartende Zuhörer vergeben, die sonst keinen Einlass finden könnten.
Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal und im Foyer sind im Rahmen einer Pool-Lösung bis zum Beginn der Sitzung gestattet. Als Pool-Führer werden jeweils zwei Fotoreporter und zwei jeweils aus höchstens drei Personen bestehende, von den deutschen öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Fernsehanstalten gestellte - sowie namentlich und mit sonstigen Personalien vorher ausgewiesene - Kamerateams zugelassen, sofern diese sich zuvor bis eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts unter Angabe ihrer Personalien angemeldet haben.
Die Bestimmung der Pool-Führer bleibt einer Einigung der interessierten Presseorgane bzw. Fernsehanstalten überlassen.
Dr. Ulrich Egger
Pressedezernent