Oberlandesgericht Düsseldorf

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Berufung: Land NRW verklagt WDR wegen Radiobericht

14.12.2010 Pressemitteilung Nr. 42/2010

Am Mittwoch, 15.12.2010, verhandelt der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Berufungsverfahren über eine Klage des Landes Nordrhein-Westfalen gegen den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR). Das Land verlangt Unterlassung und Richtigstellung, weil in der WDR 5-Hörfunksendung „Politikum“ vom 06.11.2008 die Bearbeitung von NS-Entschädigungsanträgen unzutreffend und ehrverletzend dargestellt worden sei.

Opfer des NS-Regimes können bei der Bezirksregierung Entschädigungsanträge stellen und nach dem Bundesentschädigungsgesetz und aus dem Härtefonds des Landes Nordrhein-Westfalen entschädigt werden. In dem Beitrag der Sendung „Abwehrhaltung: Wiedergutmachung – 70 Jahre danach“ wurde die Verwaltungspraxis der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 15) bei der Bearbeitung von Entschädigungsanträgen thematisiert. In dem Beitrag war u. a. erwähnt worden:

• „Auch 70 Jahre nach dem Novemberprogrom scheint ein amtsdeutscher Grundsatz gegenüber den Opfern der Nazi-Diktatur noch immer nicht überwunden. Nämlich deren Ansprüche auf finanziellen Ausgleich für ihr Leiden klein zu reden, weg zu rechten und möglichst auf Null zu setzen…“

• „Das Dezernat 15 möchte dem Vernehmen nach diejenigen Antragsteller, die ihre Entschädigungsforderung mit solcher Lagerunterbringung begründen, am liebsten wegen Betruges verklagen.“

• „Die Haltung des Dezernats 15 erinnere an die finstersten Zeiten aus den 50er und 60er Jahren, sagen Betroffene und ihre Unterstützer.“

Das Landgericht Düsseldorf hat am 23.12.2009 den WDR zur Unterlassung – u. a. der oben genannten Äußerungen   verpflichtet. Bei den beanstandeten Passagen handele es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen und unzulässige Schmähkritik. Außerdem ist der Sender verpflichtet worden, eine Richtigstellung in der Sendung „Politikum“ zu verbreiten.

Der WDR hat gegen die landgerichtliche Entscheidung Berufung eingelegt. Auch pointierte und überspitzte Kritik müsse möglich sein. Im Übrigen habe das Landgericht den Aussagen des Berichts eine unzutreffende Bedeutung beigemessen. Das Land NRW hat u. a. geltend gemacht, dass durch eine bewusst unvollständige Berichterstattung der falsche Eindruck erweckt worden sei, dass berechtigte Ansprüche vereitelt werden sollten.

Die Sitzung beginnt um 09.10 Uhr in Saal A 114 des Oberlandesgerichts.

Dr. Ulrich Egger
Pressedezernent
Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Fax 0211 4971 – 641
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